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Das Europäische Parlament plant am 16. September 2026 eine Abstimmung über die Neufassung des Unionszollkodex.
Das Europäische Parlament hat für den 16. September 2026 eine Abstimmung über die Neufassung des Unionszollkodex auf die Tagesordnung seiner Plenarsitzung gesetzt. Angaben zur Vorlage, zum Kompromisstext und zum Ergebnis liegen nicht vor.
Das Europäische Parlament hat vom 14. bis 17. September 2026 eine Plenarsitzung in Straßburg angesetzt . Die Tagesordnung dieser Sitzung sieht am 16. September 2026 eine Abstimmung über die Neufassung des Zollkodex der Union vor .
Die vom Parlament veröffentlichte Bezeichnung nennt den Tagesordnungspunkt „Neufassung des Zollkodex der Union“ . Sie nennt im verfügbaren Auszug weder die Nummer noch die Referenz des Abstimmungsvorschlags .
Die Tagesordnung erläutert auch nicht, welcher konkrete parlamentarische Rechtsakt zur Neufassung vorgesehen ist . Die Quelle veröffentlicht weder den vollständigen Titel des Gesetzgebungsdossiers noch die in der Sitzung geprüfte Textfassung . Das verfügbare Dokument enthält weder einen Kompromisstext noch einen entsprechenden Anhang .
Das Dokument ordnet die Abstimmung dem dritten Sitzungstag zu, der zwischen der geplanten Eröffnung am 14. September und dem vorgesehenen Ende am 17. September 2026 liegt . Es kündigt die Abstimmung für diesen Tag an, veröffentlicht jedoch weder die Beratungszeit noch die Reihenfolge des Tagesordnungspunkts zum Zollkodex der Union .
Dieselbe Veröffentlichung nennt Beratungen und Abstimmungen über drei Vorschläge zum Schutz der Union gegen CO2-Verlagerungen und zur Stabilität des CO2-Markts . Sie führt diese drei Vorschläge als weitere Punkte der Plenartagesordnung auf .
Der verfügbare Auszug enthält weder die Referenzen dieser drei Vorschläge noch deren Einzeltitel oder jeweiligen Beratungszeitpläne . Er erläutert auch nicht die Bestimmungen, die diese Vorschläge zu CO2-Verlagerungen oder zur Stabilität des CO2-Markts enthalten .
Die Veröffentlichung der Tagesordnung kündigt die Abstimmung am 16. September an, enthält aber kein Abstimmungsergebnis . Sie nennt weder Stimmenzahlen noch Fraktionspositionen oder angenommene beziehungsweise abgelehnte Änderungsanträge . Das verfügbare Dokument gibt auch keine Erklärung der Parlamentspräsidentin oder des Parlamentspräsidenten, der Europäischen Kommission oder des Rates zu dem angesetzten Punkt wieder .
Zum Zeitpunkt des geprüften Dokuments veröffentlicht die verfügbare Quelle weder die Referenzen der Vorschläge noch den Kompromisstext oder das Abstimmungsergebnis .
Der geltende Rechtsrahmen des Zollkodex
Der von EUR-Lex dargestellte Rechtsrahmen beruht auf der Verordnung (EU) Nr. 952/2013, die den Zollkodex der Union, den UZK, festlegt . Diese Verordnung regelt die allgemeinen Vorschriften und Verfahren für Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden oder es verlassen . EUR-Lex zufolge berücksichtigen diese Vorschriften moderne Handelsmodelle und Kommunikationsmittel .
Delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen, die die Europäische Kommission auf Grundlage der Verordnung erlassen hat, ergänzen den UZK . Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 legt einheitliche Bedingungen für die Durchführung des UZK und die harmonisierte Anwendung der Verfahren durch die Mitgliedstaaten fest . EUR-Lex weist darauf hin, dass diese Durchführungsverordnung mehrfach geändert wurde, und verweist im Bereich „Verbundene Dokumente“ auf ihre konsolidierten Fassungen .
Die Zusammenfassung nennt insbesondere die Durchführungsverordnung (EU) 2024/635 der Kommission vom 2. Februar 2024 als letzte Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 . Dieser Rechtsakt betrifft nach Angaben von EUR-Lex Nachweise über den zollrechtlichen Status von Unionswaren und bestimmte Vorschriften zum Versandverfahren der Union .
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 hinsichtlich detaillierter Vorschriften zu bestimmten Bestimmungen des UZK . EUR-Lex nennt außerdem die Delegierte Verordnung (EU) 2016/341, den „Übergangs-Delegierten Rechtsakt“, die bestimmte Übergangsvorschriften bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der erforderlichen IT-Systeme festlegt .
Im IT-Bereich regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1070 technische Vorgaben für Konzeption, Betrieb und Nutzung elektronischer Zollsysteme, die nach dem UZK dem Austausch und der Speicherung von Informationen dienen . EUR-Lex zufolge hat diese Verordnung die Durchführungsverordnung (EU) 2021/414 zum 1. Juni 2023 ersetzt und aufgehoben .
Die geprüfte EUR-Lex-Seite stellt den derzeit geltenden Rechtsrahmen und die ihn ergänzenden Rechtsakte dar . Sie beschreibt nicht den Inhalt der auf der parlamentarischen Tagesordnung vorgesehenen Neufassung .
Zitierte Quellen
- europarl.europa.eu - Le Parlement européen inscrit au vote une refonte du code des douanes de l'Union en plénière à Strasbourg
- eur-lex.europa.eu - Code des douanes de l’Union | EUR-Lex