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Die DGDDI veröffentlicht das Französische Zoll-Amtsblatt (BOD) 26-085 zu Zollgarantien.
Die DGDDI hat am 2. Oktober 2026 die administrative Entscheidung 26-085 zu Garantien bei Zollabfertigung, Versand und weiteren Verfahren veröffentlicht. Sie gilt sofort und hebt die FIN3-Anweisung Nr. 24-069 auf.
Die Generaldirektion für Zölle und indirekte Steuern veröffentlichte am 2. Oktober 2026 das Französische Zoll-Amtsblatt (BOD) Nr. 7706, das die administrative Entscheidung Nr. 26-085 mit dem Titel „Garantien bei Zollabfertigung, Versand und weiteren Verfahren“ enthält . Die Entscheidung gilt unmittelbar .
Die Seite des Bulletin officiel des douanes bezeichnet die Veröffentlichung als Formalisierung einer Verwaltungsdoktrin zum Rahmen der Garantien bei Zollabfertigung, Versand und weiteren Verfahren . Die DGDDI führt das BOD Nr. 7706 unter der Bezeichnung zu Garantien bei Zollabfertigung, Versand und weiteren Verfahren .
Die administrative Entscheidung Nr. 26-085 hebt die administrative Entscheidung FIN3 Nr. 24-069 über die Anweisung zu Garantien bei der Zollabfertigung auf . Diese frühere Anweisung erschien im BOD Nr. 7540 vom 21. November 2024 . Nach der zusammen mit dem BOD Nr. 7706 veröffentlichten Darstellung hatte die Entscheidung von 2024 das französische System der Zollgarantien an das Unionsrecht angepasst .
Anwendungsbereich der Garantien und genannte Rechtsakte
Die administrative Entscheidung beschreibt Garantien bei Zollabfertigung, Versand und weiteren Verfahren und übernimmt die Vorschriften zu Garantien sowie zur Bearbeitung von Anträgen in CDS . Nach Veille Douanière verweist die Anweisung auf die Verordnung (EU) Nr. 952/2013, die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 .
Die Einzelgarantie deckt nach derselben Quelle eine einzige Zollanmeldung, Versandanmeldung oder Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung ab . Die Gesamtsicherheit, die mit einer CGU-Bewilligung verbunden ist, deckt mehrere Vorgänge ab und kann national, auf mehrere Mitgliedstaaten beschränkt oder unionsweit gelten . Veille Douanière zufolge ist die Gesamtsicherheit für das Versandverfahren verpflichtend .
Der genannte Anwendungsbereich umfasst insbesondere die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, die vorübergehende Verwendung, die aktive Veredelung, das Versandverfahren, die vorübergehende Verwahrung, die Lagerung, die Endverwendung und die Ausfuhr . Nach Veille Douanière deckt der Garantiebetrag die betreffende Zoll- und Steuerschuld, wobei die Zollschuld zu 100 %, nationale Abgaben ohne Verbrauchsteuern und Gebühren zu 5 % sowie Verbrauchsteuern und Hafengebühren zu 100 % berücksichtigt werden .
Die neue Anweisung ermöglicht es, eine Abtretung von Geldbeträgen als Sicherheit in Form einer Hinterlegung zu leisten . Sie regelt außerdem die Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen zur Gesamtbesicherung, zur Stundung und zur Ratenzahlung .
Achtzehn Anhänge und aktualisierte Muster
Der Anweisung liegen 18 Anhänge bei, die sich auf Garantieurkunden und die zugehörigen Verwaltungsunterlagen verteilen . Die Anhänge 1 bis 10 betreffen Garantieurkunden im Zollbereich, im Versandverfahren, bei der Gesamtbesicherung sowie bei Stundung und Zahlungserleichterungen .
Die veröffentlichte Quelle nennt insbesondere eine Verpflichtungserklärung für die Einzelgarantie in Anhang 1 und eine Abtretung von Geldbeträgen als Einzelgarantie in Anhang 2 . Die Anhänge 3 und 4 betreffen jeweils die Verpflichtungserklärung und die Abtretung von Geldbeträgen für die Gesamtsicherheit .
Die Anhänge 11 bis 18 enthalten Formulare und Vordrucke für die Verwaltung der Garantien . Die Darstellung der Anweisung führt aus, dass die Muster für Urkunden und Formulare infolge der Neukodifizierung des Code des douanes aktualisiert wurden .
Die Anweisung kennzeichnet die Änderungen und Klarstellungen im Regelwerk durch einen vertikalen Strich am Rand . Die herangezogene Quelle beschreibt diese Kennzeichnung als Hinweis auf die Änderungen im veröffentlichten Text .
Zitierte Quellen
- douane.gouv.fr - La DGDDI publie le BOD 26-085 sur les garanties du dédouanement et du transit.
- edouane.com - BOD 7706 – Garanties du dédouanement, transit et autres procédures – edouane, cʹest idoine !
- veille-douaniere.com - Nouvelles dispositions sur les garanties de dédouanement, de transit et autres procédures