- The Trade Hub
- ...Nachrichten
- Regulierung
- Die USA verschieben AD/CVD-Entscheidunge...
Die USA verschieben AD/CVD-Entscheidungen über Kartons auf den 19. Oktober 2026.
Das US-Handelsministerium hat seine Entscheidungen über die Einleitung von Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen zu importierten Wellpappkartons aus China, Malaysia und Türkiye auf den 19. Oktober 2026 verschoben.
Die Petitionen gingen am 9. September 2026 ein.
Das US-Handelsministerium erhielt am 9. September 2026 Antidumping- und Antisubventionspetitionen zu Einfuhren bestimmter gestanzter Wellpappkartons, "certain corrugated die-cut cardboard boxes", aus China, Malaysia und der Republik Türkiye . Die Bekanntmachung im Federal Register verwendet die Bezeichnungen "People’s Republic of China", "Malaysia" und "Republic of Türkiye" und kürzt die letztgenannte Bezeichnung auch als "Türkiye" ab .
Die Bekanntmachung bezeichnet die betroffene Ware als gestanzte Wellpappkartons oder "corrugated die-cut boxes" . Sie enthält in dieser Fristverlängerungsbekanntmachung weder eine Zolltarifnummer noch eine ausführlichere technische Definition der erfassten Waren .
Die American Pizza Boxes Manufacturers Coalition und die United Steel, Paper and Forestry, Rubber, Manufacturing, Energy, Allied Industrial and Service Workers International Union reichten die Petitionen ein . Nach der Bekanntmachung gehören Smurfit Westrock plc und Pratt Industries, Inc. der American Pizza Boxes Manufacturers Coalition an . Das Handelsministerium stuft die Mitglieder dieser Koalition als US-Hersteller gestanzter Wellpappkartons ein und die Gewerkschaft als Vertreterin von Arbeitnehmern, die diese Waren in den USA herstellen .
Es gibt vier Verfahrensnummern.
Die Bekanntmachung führt die Nummern A-570-242, A-557-838, A-489-860 und C-489-861 . Die Referenzen A-570-242, A-557-838 und A-489-860 stehen in der Überschrift mit den Antidumpingverfahren für China, Malaysia beziehungsweise Türkiye . Die Referenz C-489-861 steht in derselben Überschrift sowie bei den Kontaktdaten der zuständigen Stelle für das Antisubventionsverfahren zu Türkiye .
Die Bekanntmachung benennt die International Trade Administration innerhalb der Einheit Enforcement and Compliance des Handelsministeriums als zuständige Behörde . Die genannten Ansprechpartner gehören den Antidumping- und Antisubventionsbereichen dieser Behörde an .
Die Frist wurde auf den 19. Oktober 2026 verschoben.
Die Bekanntmachung der International Trade Administration gilt seit dem 29. September 2026 und erschien am 2. Oktober 2026 im Federal Register . Das Handelsministerium verlängert damit die Frist für die Entscheidung über die Einleitung der Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen um 20 Tage . Es muss nun spätestens am 19. Oktober 2026 über die Einleitung entscheiden .
Nach der Bekanntmachung verpflichten die Sections 702(c)(1)(A) und 732(c)(1)(A) des Tariff Act of 1930 das Handelsministerium, innerhalb von 20 Tagen nach Eingang einer Antidumping- oder Antisubventionspetition zu entscheiden, unter anderem darüber, ob die US-Industrie die Petition eingereicht hat oder ob sie in ihrem Namen eingereicht wurde . Die Sections 702(c)(1)(B) und 732(c)(1)(B) erlauben eine zusätzliche Verlängerung um 20 Tage bei außergewöhnlichen Umständen, wenn das Ministerium die Branche befragen oder die Unterstützung der Petition auf andere Weise feststellen muss .
Die Sections 702(c)(4)(A) und 732(c)(4)(A) legen zwei Unterstützungskriterien fest: Die die Petition unterstützenden Hersteller oder Arbeitnehmer müssen mindestens 25 % der Gesamtproduktion der gleichartigen US-Ware und mehr als 50 % der Produktion vertreten, die Unterstützung oder Ablehnung äußert . Der Bekanntmachung zufolge lässt sich anhand der Petitionen nicht eindeutig feststellen, ob diese Kriterien erfüllt sind . Das Handelsministerium verweist darauf, dass es zusätzliche Informationen über die Unterstützung durch die Branche einholen und auswerten muss .
Wenn die Petitionen nicht belegen, dass Hersteller oder Arbeitnehmer, die mehr als 50 % der Gesamtproduktion der gleichartigen US-Ware vertreten, sie unterstützen, sehen die Sections 702(c)(4)(D) und 732(c)(4)(D) eine Befragung der Branche, die Nutzung anderer Informationen oder bei einer großen Zahl von Herstellern eine statistisch valide Stichprobe vor . Das Handelsministerium erklärt, dass es die US International Trade Commission kontaktieren und ihr die Fristverlängerungsbekanntmachung zur Verfügung stellen wird .
Zitierte Quellen
- govinfo.gov - Le Département du commerce des États-Unis prolonge l’ouverture d’enquêtes AD/CVD visant la Chine, la Malaisie et la Turquie.