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Die ICC-Schiedsregeln 2026 verschärfen die Offenlegungspflichten der Schiedsrichter.
Die überarbeiteten ICC-Schiedsregeln treten am 1. Juni 2026 in Kraft und präzisieren die Offenlegungspflichten der Schiedsrichter, um Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Transparenz im Schiedsverfahren zu stärken.
Die von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlichten überarbeiteten Schiedsregeln treten am 1. Juni 2026 in Kraft. Sie bringen wesentliche Klarstellungen zur Offenlegung durch Schiedsrichter, einem Grundpfeiler der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit im Schiedsverfahren (ICC, März 2026).
Rechtlicher Rahmen und Ziele
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/814 vom 14. März 2026 hält die Pflicht der Schiedsrichter aufrecht, bei Annahme ihres Mandats schriftlich jeden Umstand oder jede Tatsache offenzulegen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit gegenüber den Parteien begründen könnte (Artikel 12(2)). Erstmals stellt sie klar, dass jeder Zweifel an der Erforderlichkeit einer Offenlegung zugunsten der Transparenz zu lösen ist und dass „die Offenlegung für sich genommen nicht als Nachweis eines Interessenkonflikts gilt“ (Artikel 12(4)). Dieses Prinzip soll vollständige Erklärungen fördern, ohne dabei bereits ein Fehlverhalten zu unterstellen (ICC, März 2026).
Zudem müssen die Parteien nunmehr bei Einreichung ihres Antrags oder ihrer Erwiderung dem Sekretariat eine Liste der Personen und Einheiten übermitteln, die die Schiedsrichter bei ihrer Prüfung der Offenlegungen berücksichtigen sollten, einschließlich einer Begründung (Artikel 12(5)). Dieser proaktive Mechanismus soll die Mitwirkung der Parteien bei der frühzeitigen Erkennung möglicher Konfliktpunkte stärken und das Risiko später Einwendungen verringern (Artikel 12(5)).
Praktische Auswirkungen für die Praxis
Anmelder, Spediteure, Juristen und Compliance-Officer, die an Schiedsverfahren arbeiten, müssen diese neue Anforderung berücksichtigen und relevante Informationen bereits in den ersten Kontakten mit dem Sekretariat zügig übermitteln. Die abschließende Verantwortung für die Offenlegung bleibt zwar beim Schiedsrichter, doch der sachkundige Beitrag der Parteien erleichtert es, mögliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden (Bird & Bird, April 2026).
Die Maßnahme steht in einem breiteren Trend zur fortlaufenden Verbesserung der Schiedsverfahrens-Governance. Das zeigt sich auch an der Anhebung des Schwellenwerts für das beschleunigte Verfahren auf 4 Millionen USD und an der Einführung eines stark beschleunigten Dreimonatsverfahrens (Aceris Law, Mai 2026). Diese Neuerungen reagieren auf die wachsenden Effizienzerwartungen im globalen internationalen Handel.
Mehr Transparenz und ein effizienteres Schiedsverfahren
Dass die ICC Grundsätze, die bislang nur in internen Hinweisen enthalten waren, nun in den Regeltext aufnimmt, zeigt ihren Willen zu mehr Vereinheitlichung und besserer Lesbarkeit. Zugleich gibt sie Schiedsrichtern die Sicherheit, dass eine Offenlegung keinen belastenden Charakter hat, und fördert damit eine proaktive Transparenz.
Auch die Rolle des Sekretariats bei der Bündelung und Auswertung der Informationen sowie bei der Klärung mit den Schiedsrichtern nach Annahme ihres Mandats wird gestärkt. Die ICC positioniert sich damit als Garantin eines reibungslosen und verlässlichen Verfahrens, das für die Praxis Vertrauen schafft (ICC, März 2026).
Die ICC-Regeln 2026 verschärfen die Offenlegung durch eine proaktive Listenpflicht der Parteien ab dem 1. Juni 2026 und bestätigen, dass eine Offenlegung keine Vermutung der Parteilichkeit begründet.
Quellen: ICC, "Unveiling the 2026 ICC Arbitration Rules, part 1", 03/2026 · Bird & Bird, "ICC Arbitration Rules Revised", 04/2026 · Aceris Law, "New 2026 ICC Arbitration Rules", 05/2026.
Zitierte Quellen
- ICC - ICC