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Seit April 2026 richtet sich die Einreihung von Keramikwaren im UK nach den Kapiteln 68 und 69 des Zolltarifs.
Seit April 2026 stützt sich die Einreihung von Keramikwaren im UK auf die Kapitel 68 und 69 des Zolltarifs. Das verändert die Tarifierung, die Nachweisdokumentation und die Prüfanforderungen im Import-Export deutlich.
Was Sie wissen müssen.
Die Branche wendet die Einreihung von Keramikwaren nach den HMRC-Leitlinien an, die im April 2026 veröffentlicht wurden. Die Kapitel 68 und 69 des UK-Zolltarifs strukturieren die Identifizierung und Einreihung der Waren im Import-Export. Eine Besonderheit gilt dabei: Nur Keramiken, die auf mehr oder weniger als 800°C erhitzt wurden, lassen sich strikt abgrenzen, und das Hauptmaterial bestimmt die zutreffende Tarifposition.
Kernpunkte.
- Die Kapitel 68, Stein und mineralische Stoffe, und 69, Keramikwaren, des UK-Zolltarifs erfassen nahezu alle Keramikwaren oder verwandten Waren, Quelle: HMRC, 04/2026.
- Nur Keramiken, die auf mehr als 800°C erhitzt wurden, fallen unter Kapitel 69, darunter greift ein systematischer Ausschluss, technische Regel nach HMRC.
- Die Einreihung verlangt eine Analyse des Materials, des Herstellungsverfahrens, gesintert oder nicht gesintert, des Einsatzes von Bindemitteln, der Porosität und gegebenenfalls von Laborprüfungen, HMRC.
Kontext und Auswirkungen.
Die Abgrenzung zwischen Waren des Kapitels 68, Naturstein oder rekonstituierter Stein mit überwiegendem Mineralanteil, und des Kapitels 69, gesinterte Keramiken, Töpferwaren oder Porzellan, stützt sich auf wissenschaftliche und operative Kriterien, die der UK Integrated Online Tariff vorgibt und HMRC weitergibt. Die strikte Anwendung der Kapitel 68-69 wirkt sich unmittelbar auf Anmelder aus: Sie müssen die richtige Tarifposition wählen, die Nachweise dokumentieren und die Kohärenz mit gesundheitsrechtlichen Daten oder REACH sicherstellen. Kategorien wie imitiertes Porzellan oder Verbundstoffe aus Harz und Mineralien erfordern eine vertiefte Prüfung des wesentlichen Charakters der Ware, siehe auch das Französische Zoll-Amtsblatt (BOD) für ähnliche Kriterien in der EU. Die Einreihung steuert die Behandlung von Zöllen, Sicherheitsanforderungen, zum Beispiel bei Materialien mit Lebensmittelkontakt, und steuerlichen Regelungen wie Mehrwertsteuer oder Verbrauchsteuern.
Auswirkungen für die Praxis.
Der Anmelder baut jede Anmeldung auf folgende Elemente auf:
- das technische Produktdatenblatt,
- gegebenenfalls Prüfungen, Porositätsgrad, Festigkeit oder Zusammensetzung, um die gesinterte oder nicht gesinterte Beschaffenheit nachzuweisen,
- eine präzise Einreihung, zum Beispiel Steingutfliesen in 6907, besondere Träger in 6904, Zierkeramik in 6913,
- die Fragen gemischter Materialien, Mischung aus Stein und Harz, im Einklang mit dem wesentlichen Charakter, siehe Anmerkung zu Kapitel 68. Für Importeure und Exporteure steigt das Dokumentationsrisiko bei hybriden Produktreihen. Eine systematische Prüfung ist erforderlich, um Nacherhebungen zu vermeiden, etwa eine Umreihung von Amts wegen, nachträgliche Abgaben oder eine Blockade an der Grenze. Dieses Muster entspricht den europäischen Problemen bei unsicherer Einreihung, die bei physischen Zollkontrollen häufig auftreten, siehe auch das Verfahren des Gerichtshofs der Europäischen Union C-213/19 zur strikten Anwendung von Porositätskriterien bei der Einreihung von Töpferwaren.
Nächste Schritte.
- Machen Sie sich mit den detaillierten Leitlinien des UK Integrated Online Tariff vertraut und aktualisieren Sie die Produktdatenblätter (https://www.gov.uk/guidance/classifying-ceramics).
- Schulen Sie die Teams zur Unterscheidung nach vorherrschenden Materialien und zum Verfahren der dokumentarischen Nachweisführung.
- Bereiten Sie sich auf UK-Zollkontrollen zu neuen Codes oder Unterpositionen vor, die ab dem 1. Mai 2026 geschaffen wurden.
- Verdichten Sie das Monitoring zur Entwicklung gemischter Kategorien, Stein-Harz, und zur nationalen Rechtsprechung sowie zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Zum 1. April 2026 wendet die Branche für jede Einreihung von Keramikwaren im UK-Import-Export die Kapitel 68-69 an.
Quelle: HMRC, „Classifying ceramics for import and export“, 04/2026.
Zitierte Quellen
- HMRC - HMRC