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- Lebensmittel - Kapitel 1 bis 24
Lebensmittel - Kapitel 1 bis 24
Art, Konservierungszustand, Zusammensetzung: die drei Achsen der Lebensmitteleinreihung mit kritischen Schwellenwerten.
Zugehöriges Tool: - Tool ausprobieren →Lebensmittelprodukte sind in den Kapiteln 1 bis 24 des Harmonisierten Systems (HS) enthalten. Dies ist eine der komplexesten Warengruppen für die Einreihung, da dasselbe Produkt je nach seinem Zustand, seiner Zusammensetzung und seiner Konservierungsart sehr unterschiedliche Positionen zugeordnet bekommen kann.
Info: Die Einreihung von Lebensmitteln basiert auf drei Hauptachsen: die Art des Produkts (tierisch, pflanzlich, gemischt), sein Zustand (frisch, gefroren, getrocknet, konserviert, zubereitet) und seine Zusammensetzung (Zuckergehalt, Fettgehalt, Alkoholgehalt, Kakaoanteil). Die Beherrschung dieser drei Achsen bedeutet die Beherrschung von 80 % der Lebensmitteleinreihungen.
Einführung: Die 3 Achsen der Lebensmitteleinreihung
Das Harmonisiertes System ordnet Lebensmittelprodukte nach einer progressiven Logik:
| Achse | Was sie bestimmt | Beispiele für Schwellenwerte |
|---|---|---|
| Art | Die Sektion und das Kapitel | Tierisch (Sektion I), pflanzlich (Sektion II), Zubereitungen (Sektion IV) |
| Zustand / Konservierung | Die Position innerhalb des Kapitels | Frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen, in Lake, konserviert |
| Zusammensetzung | Die Unterposition oder Umreihung in ein anderes Kapitel | > 18 % Fett, > 65 % Zucker, > 0,5 % Vol.-Alkohol |
Die Sektionen I bis IV umfassen Lebensmittelprodukte:
- Sektion I (Kapitel 1-5): Lebende Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs
- Sektion II (Kapitel 6-14): Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs
- Sektion III (Kapitel 15): Fette und Öle
- Sektion IV (Kapitel 16-24): Erzeugnisse der Lebensmittelindustrie, Getränke, Tabakwaren
Frische und rohe Produkte (Kapitel 1-14)
Lebende Tiere und Fleisch (Kapitel 1-5)
Die Einreihung tierischer Produkte hängt in erster Linie von der Tierart und dem Konservierungszustand ab.
Kapitel 1 - Lebende Tiere: Rinder, Schweine, Schafe, Geflügel, lebende Fische. Ein lebendes Tier fällt immer unter Kapitel 1, unabhängig von seinem Verwendungszweck (Zucht, Schlachtung, Haustier).
Kapitel 2 - Fleisch und essbare Innereien: Frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch. Der Konservierungszustand unterscheidet die Unterpositionen:
| Zustand | Typische Unterposition (Huhn) | Position |
|---|---|---|
| Frisch oder gekühlt | 0207.11 | Kapitel 2 |
| Gefroren | 0207.12 | Kapitel 2 |
| Gesalzen oder in Lake | 0210.99 | Kapitel 2 (Position 0210) |
| Gekocht oder zubereitet | 1602.32 | Kapitel 16 (Zubereitungen) |
Achtung: Das Einfrieren ändert bei Fleisch nicht das Kapitel – es verändert nur die Unterposition. Das Kochen oder die Zugabe von Gewürzen führt jedoch zur Einreihung in Kapitel 16.
Kapitel 3 - Fische, Krebstiere, Weichtiere: Gleiche Logik wie bei Fleisch. Frischer Thunfisch (0302.35), gefrorener Thunfisch (0303.45) und Thunfisch in Konserve (1604.14) fallen in unterschiedliche Positionen.
Kapitel 4 - Milchprodukte, Eier, Honig: Milch, Butter, Käse, Eier, Honig. Die Fettgehaltsgrenzen sind entscheidend:
- Magermilch: Fett <= 1 % (0401.10)
- Halbfettmilch: Fett 1-6 % (0401.20)
- Vollmilch / Sahne: Fett > 6 % (0401.40/0401.50)
Pflanzliche Produkte (Kapitel 6-14)
Kapitel 7 - Gemüse: Die Konservierungsart ist entscheidend, aber im Gegensatz zu Fleisch umfasst Kapitel 7 auch gefrorenes und getrocknetes Gemüse:
| Zustand des Gemüses | Position |
|---|---|
| Frisch oder gekühlt | 0701-0709 |
| Gefroren | 0710 |
| Vorübergehend konserviert (SO2, Lake) | 0711 |
| Getrocknet, pulverisiert, Flocken | 0712-0713 |
| Zubereitet oder konserviert (Essig, Öl) | 2001-2005 (Kapitel 20) |
Kapitel 8 - Früchte: Gleiche Struktur wie Kapitel 7. Frische Früchte (0801-0810), gefrorene (0811), getrocknete (0813), vorübergehend konservierte (0812). Gekochte Früchte oder Marmeladen fallen unter Kapitel 20.
Kapitel 9 - Kaffee, Tee, Gewürze: Unverarbeitete Produkte. Gerösteter Kaffee bleibt unter 0901, aber ein Kaffeeextrakt (löslich) fällt unter 2101.
Kapitel 10-14 - Getreide, Mehle, Samen, Harze: Weizen (1001), Reis (1006), Mais (1005) in rohem Zustand. Weizenmehl fällt unter Kapitel 11 (1101). Getreidezubereitungen (Cornflakes, Teigwaren) fallen unter Kapitel 19-20.
Verarbeitete Produkte und Zubereitungen (Kapitel 15-21)
In diesen Kapiteln spielt die Zusammensetzung eine Rolle. Ein "zubereitetes" Produkt ist ein Produkt, das über die reine Konservierung hinaus verarbeitet wurde.
Öle und Fette (Kapitel 15)
Natives Olivenöl (1509.10) und raffiniertes Olivenöl (1509.90) haben unterschiedliche Unterpositionen. Mischungen pflanzlicher Öle fallen unter Position 1517. Palmöl (1511), Sonnenblumenöl (1512), Rapsöl (1514) werden nach Pflanzenart unterschieden.
Kernpunkt: Ein mit einem anderen Pflanzenöl gemischtes Olivenöl fällt nicht mehr unter Position 1509, sondern unter 1517 (Mischungen).
Fleisch- und Fischzubereitungen (Kapitel 16)
Kapitel 16 umfasst zubereitetes oder konserviertes Fleisch und Fisch. Der Fleisch- oder Fischanteil bestimmt oft die Unterposition:
- Thunfischkonserven (1604.14): gekochter Thunfisch in hermetisch verschlossener Dose
- Würste und Salami (1601.00): gehacktes, gewürztes Fleisch in Därmen
- Geflügelzubereitungen (1602.32): gekochtes Huhn in Sauce, Konserve
- Surimi (1604.20): geformte Fischpaste
Zucker und Süßwaren (Kapitel 17)
Roher Zucker aus Zuckerrohr oder Zuckerrüben fällt unter Position 1701. Süßwaren ohne Kakao (Bonbons, Nougat, Marzipan) fallen unter Position 1704. Die Schwelle von 65 % Zucker ist entscheidend, um Süßwaren (Kapitel 17) von Lebensmittelzubereitungen (Kapitel 21) zu unterscheiden.
Kakao und Schokolade (Kapitel 18)
Der Kakao- und Kakaobuttergehalt bestimmt die Einreihung:
| Produkt | Kriterium | Position |
|---|---|---|
| Ungesüßtes Kakaopulver | - | 1805.00 |
| Schokoladentafel | Kakaobutter >= 18 % + entölter Kakao >= 14 % | 1806.31/32 |
| Schokoladensüßwaren | Gefüllt oder nicht | 1806.31 (gefüllt) / 1806.32 (ungefüllt) |
| Zubereitung mit Kakao | Kakao < Schokoladenschwellen | 1806.90 |
| Haselnuss-Kakaocreme | Je nach Zusammensetzung | 1806.90 |
Getreidezubereitungen und Backwaren (Kapitel 19)
- Teigwaren (1902): roh, gekocht, gefüllt – gefüllte Teigwaren mit > 20 % Fleischgewicht fallen unter 1902.20
- Brot, Gebäck, Kekse (1905): Zucker- und Fettgehalt unterscheiden Brot (1905.90) von Keksen (1905.31)
- Zubereitungen für Soßen, Suppen, Speiseeis (2104/2105): gemischte Produkte für kulinarische Verwendung
Gemüse- und Fruchtzubereitungen (Kapitel 20)
Dieses Kapitel umfasst Gemüse und Früchte, die über die reine Konservierung hinaus verarbeitet wurden:
- Gemüse in Essig oder Essigsäure (2001)
- Zubereitete Tomaten (2002): Tomatenkonzentrat, geschälte Tomaten
- Marmeladen, Gelees, Konfitüren (2007): der Fruchtanteil bestimmt die Unterposition
- Nicht fermentierte Fruchtsäfte (2009): Brix-Grad (Zuckergehalt) ist ein Einreihungskriterium
Verschiedene Lebensmittelzubereitungen (Kapitel 21)
Kapitel 21 ist das "Restkapitel" für Zubereitungen, die in keinem anderen Kapitel eingereiht werden. Es umfasst:
- Kaffee- und Teeextrakte (2101)
- Hefe, Backpulver (2102)
- Soßen, Gewürze (2103): Ketchup, Senf, Mayonnaise
- Sonstige nicht anderweitig genannte Lebensmittelzubereitungen (2106): Energieriegel, Nahrungsergänzungsmittel, Getränkezubereitungen
Achtung: Nahrungsergänzungsmittel, die für den Einzelverkauf verpackt sind, fallen in der Regel unter 2106.90, auch wenn sie Vitamine (Kapitel 29) oder Pflanzenextrakte (Kapitel 12) enthalten. Es gilt die RGI 3b: Das Wesentliche ist die Lebensmittelzubereitung.
Getränke (Kapitel 22)
Die Einreihung von Getränken hängt hauptsächlich vom Alkoholgehalt in Volumenprozent (Vol.-%) ab.
| Produkt | Vol.-% | Position |
|---|---|---|
| Mineralwasser, kohlensäurehaltig | 0 % | 2201/2202 |
| Nicht fermentierte Fruchtsäfte | 0 % | 2009 (Kapitel 20) |
| Biere | Variabel (meist 3-12 %) | 2203 |
| Wein aus frischen Trauben | <= 22 % vol. (erworben) | 2204 |
| Wermut und aromatisierte Weine | <= 22 % vol. | 2205 |
| Cidre, Birne, Met | - | 2206 |
| Spirituosen, Liköre | > 22 % vol. (meist) | 2208 |
| Alkoholfreie Getränke (außer Säfte) | 0 % | 2202 |
Kritische Alkoholgrenzen
- 0,5 % vol.: Darunter gilt das Produkt als alkoholfrei. Ein alkoholfreies Bier (< 0,5 %) fällt unter 2202, nicht unter 2203.
- 22 % vol.: Grenze zwischen Wein und Spirituosen. Ein aufgespritteter Wein (Porto, Madeira) mit <= 22 % vol. bleibt unter 2204.
- 80 % vol.: Ethylalkohol unvergällt >= 80 % vol. fällt unter Position 2207, nicht 2208.
Fruchtsäfte: Kapitel 20, nicht Kapitel 22
Nicht fermentierte Frucht- und Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz, fallen unter Kapitel 20 (Position 2009), nicht unter Kapitel 22. Orangensaft wird in 2009.12 oder 2009.19 eingereiht, je nachdem, ob er gefroren ist oder nicht. Ein Fruchtnektar (verdünnter Saft mit Wasser und Zucker) fällt ebenfalls unter 2009, sofern er nicht fermentiert ist.
Wie die Konservierungsart die Einreihung verändert
Dies ist die häufigste Falle bei Lebensmitteln: Dasselbe Grundprodukt kann je nach Zustand 4 oder 5 verschiedene Positionen haben. Das Grundprinzip lautet:
- Frisch / gekühlt / gefroren / getrocknet: bleibt im Ursprungskapitel (Kapitel 2-14)
- Vorübergehend konserviert (Lake, SO2, für Transport): bleibt im Ursprungskapitel (Sektionserläuterung)
- Zubereitet (gekocht, gewürzt, in Sauce): fällt in Kapitel 16-21
Vollständiges Beispiel: grüne Bohne
| Zustand | Position | Kapitel |
|---|---|---|
| Frisch | 0708.20 | 7 - Frisches Gemüse |
| Gefroren, ungekocht | 0710.22 | 7 - Gemüse (gefroren = gleiches Kapitel) |
| Getrocknet | 0713.35 | 7 - Trockenes Gemüse |
| Vorübergehend in Salzwasser konserviert (nicht verzehrfertig) | 0711.90 | 7 - Vorübergehend konserviertes Gemüse |
| In Konserve (Glas, sterilisiert, verzehrfertig) | 2005.51 | 20 - Gemüsezubereitungen |
| In gekochter Zubereitung (mit Sauce, Butter) | 2005.51 oder 2104.20 | 20 oder 21 |
Vollständiges Beispiel: Erdbeere
| Zustand | Position | Kapitel |
|---|---|---|
| Frisch | 0810.10 | 8 - Frische Früchte |
| Gefroren | 0811.10 | 8 - Gefrorene Früchte |
| Getrocknet | 0813.40 | 8 - Getrocknete Früchte |
| In Marmelade (> 45 % Fruchtanteil) | 2007.99 | 20 - Marmeladen |
| In Sirup (Konserve) | 2008.80 | 20 - Konservierte Früchte |
| Im Saft (nicht fermentiert) | 2009.89 | 20 - Fruchtsäfte |
Praktische Regel: Wenn das Produkt durch eine Verarbeitung (Kochen, Zuckerzugabe, hermetische Konservierung) verzehrfertig gemacht wurde, fällt es wahrscheinlich in Kapitel 16-21. Wenn es nur konserviert wurde, ohne Verarbeitung (Einfrieren, Trocknen, vorübergehende Lake), bleibt es im Ursprungskapitel.
Zusammensetzungsschwellen, die die Einreihung verändern
Im Lebensmittelbereich bestimmen genaue Prozentwerte in der Produktzusammensetzung die Zolltarifposition. Diese Schwellen sind in den Sektionserläuterungen, Kapitel- und Unterpositionsnotizen definiert.
Fettgehalt
| Schwelle | Wirkung |
|---|---|
| Milch: Fett <= 1 % | 0401.10 (Magermilch) |
| Milch: Fett 1-6 % | 0401.20 (Halbfett/Vollmilch) |
| Milch: Fett > 6 % | 0401.40/50 (Sahne) |
| Butter: Fett >= 80 % | 0405.10 |
| Milchaufstrich: Fett 39-80 % | 0405.20 |
| Margarine: Fett <= 95 % | 1517.10 |
| Lebensmittelzubereitungen: Fett > 15 % des Gewichts | Kann je nach Gesamtzusammensetzung in Kapitel 21 umgereiht werden |
Zucker
| Schwelle | Wirkung |
|---|---|
| Süßwaren: Zucker vorherrschend | 1704 (Süßwaren ohne Kakao) |
| Marmeladen: Zuckeranteil > 60 % (Trockenmasse) | Unterscheidung zwischen "Extra"-Marmelade und Fruchtzubereitung |
| Schokolade: Zuckerzusatz vs. kein Zucker | 1805 (ohne Zucker) vs. 1806 (mit Zucker) |
| Kandierte Früchte: mit Zucker behandelt | 2006 (nicht 0811-0813) |
| Getränke: Zuckerzusatz | Beeinflusst Unterposition in 2009, 2202 |
Kakao und Kakaobutter
| Schwelle | Wirkung |
|---|---|
| Kakaobutter >= 18 % + entölter Kakao >= 14 % | Schokolade im Sinne von 1806.31/32 |
| Kakaopulver: Zucker < 80 % | 1806.10 |
| Zubereitung mit < 40 % Kakao | Kann unter 1806.90 oder 2106 fallen, je nach anderen Zutaten |
Alkohol
| Schwelle | Wirkung |
|---|---|
| < 0,5 % vol. | Alkoholfreies Produkt (2202) |
| <= 22 % vol. (Weine) | 2204-2206 |
| > 22 % vol. (Spirituosen) | 2208 |
| >= 80 % vol. (unvergällt) | 2207 |
Fleisch in Zubereitungen
| Schwelle | Wirkung |
|---|---|
| Gefüllte Teigwaren: Fleisch > 20 % Gewicht | 1902.20 (gefüllte Teigwaren mit Fleisch) |
| Fleischzubereitungen: erkennbares Fleisch | 1602 (zubereitetes Fleisch) |
| Fertiggericht: komplexe Mischung, Fleisch in Minderheit | 2106 (nicht anderweitig genannte Lebensmittelzubereitung) |
Konkrete Beispiele: Häufige Fehler vs. korrekte Einreihung
1. Erdbeermarmelade
| Falsche Einreihung | Richtige Einreihung | |
|---|---|---|
| Beschreibung | "Bio handgemachte Marmelade" | "Erdbeermarmelade, Fruchtanteil > 45 %, Zuckerzusatz, Glas 340g" |
| Code | 2106.90 (nicht anderweitig genannte Zubereitung) | 2007.99 (Marmeladen anderer Früchte) |
| Fehler | Fehlende Präzisierung → Restposition | Fruchtanteil > 45 % und Begriff "Marmelade" weisen auf 2007 hin |
2. Gefrorenes Huhn
| Falsche Einreihung | Richtige Einreihung | |
|---|---|---|
| Beschreibung | "Gefrorenes Huhn" | "Hühnerstücke (Schenkel), gefroren, ungekocht, ungewürzt" |
| Code | 1602.32 (Geflügelzubereitung) | 0207.14 (Hühnerteile, gefroren) |
| Fehler | Verwechslung gefroren/zubereitet | Einfrieren ohne Kochen bleibt in Kapitel 2 |
3. Thunfisch in Konserve
| Falsche Einreihung | Richtige Einreihung | |
|---|---|---|
| Beschreibung | "Thunfisch in Dose" | "Thunfisch in Olivenöl, hermetisch verschlossen, Dose 160g" |
| Code | 0303.45 (gefrorener Thunfisch) | 1604.14 (zubereiteter oder konservierter Thunfisch) |
| Fehler | Verwechslung frisches Produkt/Konserve | Hermetische Konservierung = Zubereitung (Kapitel 16) |
4. Gefüllte Schokolade
| Falsche Einreihung | Richtige Einreihung | |
|---|---|---|
| Beschreibung | "Gemischte Schokoladen" | "Gefüllte Schokoladen (Praline, Ganache), Kakaobutter >= 18 %, Schachtel 250g" |
| Code | 1806.90 (Kakaoprodukte) | 1806.31 (gefüllte Schokolade, Block/Riegel/Tafel) |
| Fehler | Zu vage Beschreibung → Sammelposition | Kriterium "gefüllt" und Kakaoanteile sind entscheidend |
5. Gefüllte Teigwaren
| Falsche Einreihung | Richtige Einreihung | |
|---|---|---|
| Beschreibung | "Ravioli" | "Gefüllte Teigwaren (Rindfleisch > 20 %), ungekocht, 500g" |
| Code | 1902.19 (ungekochte, ungefüllte Teigwaren) | 1902.20 (gefüllte Teigwaren) |
| Fehler | Fehlende Angabe zur Füllung | Angabe "gefüllt" und Fleischanteil > 20 % sind unerlässlich |
6. Orangensaft
| Falsche Einreihung | Richtige Einreihung | |
|---|---|---|
| Beschreibung | "Orangensaft" | "Orangensaft, nicht gefroren, nicht fermentiert, Brix-Wert <= 20, Packung 1L" |
| Code | 2202.99 (alkoholfreies Getränk) | 2009.12 (Orangensaft, nicht gefroren, Brix <= 20) |
| Fehler | Säfte gehören zu Kapitel 20, nicht 22 | Nicht fermentierte Fruchtsäfte = Position 2009, nicht 2202 |
7. Olivenöl
| Falsche Einreihung | Richtige Einreihung | |
|---|---|---|
| Beschreibung | "Olivenöl" | "Natives Olivenöl extra, erste Kaltpressung, Flasche 750ml" |
| Code | 1509.90 (raffiniertes Olivenöl) | 1509.10 (natives Olivenöl) |
| Fehler | Nativ vs. raffiniert = unterschiedliche Unterpositionen | "Extra nativ" = nicht raffiniert, erste Pressung = 1509.10 |
8. Tiernahrung
| Falsche Einreihung | Richtige Einreihung | |
|---|---|---|
| Beschreibung | "Hundefutter" | "Fertignahrung für Hunde, verpackt für Einzelverkauf, 10-kg-Säcke" |
| Code | 1602.49 (Fleischzubereitungen) | 2309.10 (Hunde- oder Katzenfutter, Einzelverkaufsverpackung) |
| Fehler | Tiernahrung ≠ Fleischzubereitungen | Kapitel 23 umfasst speziell Tiernahrung |
9. Babynahrung
| Falsche Einreihung | Richtige Einreihung | |
|---|---|---|
| Beschreibung | "Babygläschen" | "Homogenisierte Babynahrung, Gemüse und Huhn, Glas 200g" |
| Code | 2005.99 (zubereitetes Gemüse) | 2104.20 (homogenisierte Lebensmittelzubereitungen) |
| Fehler | Einreihung nach Hauptzutat | Homogenisierte Babynahrung hat spezifische Position (2104.20) |
10. Energieriegel
| Falsche Einreihung | Richtige Einreihung | |
|---|---|---|
| Beschreibung | "Proteinriegel" | "Getreideriegel mit Trockenfrüchten, Schokoladenüberzug (Kakao < 40 %), Milchproteine, 50g" |
| Code | 1806.90 (Kakaoprodukte) | 1904.20 (Getreidezubereitungen ohne Röstung) oder 2106.90 (nicht anderweitig genannte Zubereitungen) |
| Fehler | Schokoladenüberzug reicht nicht für 1806 | Basis (Getreide) und Wesentlichkeit bestimmen die Einreihung |
Verpackung: Einzelverkauf vs. Schüttgut
Die Verpackung für den Einzelverkauf kann in mehreren Fällen die Einreihung beeinflussen:
Wenn die Verpackung die Einreihung ändert
- Tiernahrung: Position 2309.10 (Hunde/Katzen, Einzelverkauf) unterscheidet sich von 2309.90 (Tiernahrung in Schüttgut / andere Tiere)
- Gewürze: Gewürzmischungen, die für den Einzelverkauf verpackt sind, können unter 0910.91 fallen, während sie lose einzeln eingereiht werden
- Lebensmittelzubereitungen: Einige Zubereitungen unter 2106 sind speziell als "für den Einzelverkauf verpackt" definiert
Wenn die Verpackung nichts ändert
Für die Mehrheit der rohen Lebensmittelprodukte (Fleisch, Gemüse, Früchte, Getreide) beeinflusst die Verpackung die Einreihung nicht. Ein Kilo Äpfel in einer Supermarktschale und eine Tonne Äpfel in einer palettierten Kiste fallen unter dieselbe Position (0808.10).
Hermetische Verpackung = Verarbeitung
Die hermetische Konservierung (Metallbüchse, Vakuumglas, sterilisiertes Vakuumbeutel) gilt als Zubereitung. Ein Gemüse in hermetisch verschlossener Konserve wechselt von Kapitel 7 zu Kapitel 20. Ein Fisch in hermetisch verschlossener Konserve wechselt von Kapitel 3 zu Kapitel 16.
Merken Sie sich: Beschreiben Sie immer die Art der Verpackung in Ihrer Produktbeschreibung: "los", "für den Einzelverkauf verpackt, Beutel 500g", "hermetisch verschlossen, Dose 400g". Das beseitigt Unklarheiten.
Testen Sie Ihre Beschreibung mit ClassifyAI
Die Einreihung von Lebensmitteln ist besonders sensitiv gegenüber Detailangaben in der Beschreibung. Übermitteln Sie Ihre Beschreibung an ClassifyAI SH, um eine automatisierte Einreihung zu erhalten, die:
- Das Kapitel identifiziert basierend auf Art und Zustand des Produkts
- Die Zusammensetzungsschwellen analysiert (Zucker, Fett, Kakao, Alkohol) anhand Ihrer Beschreibung
- BTI/RTC-Entscheidungen zu ähnlichen Produkten aus über 1.000.000 Präzedenzfällen durchsucht
- Kapitel- und Sektionserläuterungen überprüft, die Ausschlüsse und spezielle Umreihungen für Lebensmittel enthalten
Geben Sie bei Lebensmitteln immer den Konservierungszustand und die Zusammensetzung in Ihrer Beschreibung an. Ein Vertrauensscore unter 70 % bedeutet meist, dass eines dieser beiden Elemente fehlt.
Info: Lebensmittel sind die Warengruppe mit den meisten verfügbaren BTI-Entscheidungen. ClassifyAI nutzt diese Präzedenzfälle, um die Einreihung zu verfeinern, insbesondere bei Grenzprodukten (Süßwaren vs. Zubereitung, Saft vs. Getränk, Konserve vs. Zubereitung).
Häufig gestellte Fragen
- Hat ein frisches Produkt und dasselbe gefrorene Produkt dieselbe Zolltarifposition?
- Das hängt von der Produktart ab. Bei Fleisch (Kapitel 2), Gemüse (Kapitel 7) und Früchten (Kapitel 8) ändert das Einfrieren nicht das Kapitel – es verändert nur die Unterposition. Ein frisches Huhn (0207.11) und ein gefrorenes Huhn (0207.12) bleiben beide in Kapitel 2. Ein Produkt, das gekocht und dann eingefroren wurde (z. B. ein gefrorenes Fertiggericht), fällt hingegen in Kapitel 16-21, da die Verarbeitung durch Kochen und nicht durch Einfrieren bestimmt wird.
- Wie wird ein Fertiggericht mit mehreren Zutaten (Fleisch, Gemüse, Sauce) eingereiht?
- Wenden Sie die RGI 3b an: Die Einreihung erfolgt nach der Zutat oder Komponente, die dem Produkt seinen wesentlichen Charakter verleiht. Wenn Fleisch dominiert (nach Gewicht und Wert), fällt das Gericht unter Kapitel 16 (Fleischzubereitungen). Wenn keine Zutat klar dominiert, kann das Produkt unter Position 2106.90 (nicht anderweitig genannte Lebensmittelzubereitungen) eingereiht werden. Geben Sie immer den prozentualen Anteil jeder Hauptzutat in Ihrer Beschreibung an.
- Welche Zuckergehaltsgrenzen beeinflussen die Zolltarifposition?
- Mehrere Schwellen sind entscheidend: Für Süßwaren ohne Kakao (1704) muss Zucker die vorherrschende Zutat sein. Für Marmeladen (2007) bestimmt der Zuckergehalt in der Trockenmasse die Unterposition. Für gesüßtes Kakaopulver (1806.10) liegt die Schwelle bei 80 % Zuckergewicht. Kandierte Früchte, die mit Zucker behandelt sind, werden unter 2006 statt Kapitel 8 eingereiht. Schließlich beeinflusst Zuckerzusatz in Fruchtsäften (2009) und Getränken (2202) die Unterposition, ohne die Position zu ändern.
- Wird ein biologisches (Bio-)Produkt anders eingereiht als ein konventionelles Produkt?
- Nein. Das Bio-Label, die Herkunftsbezeichnung (g.g.A., g.U.) und Qualitätszertifikate beeinflussen niemals die Zolltarifposition im HS. Bio-Weizen und konventioneller Weizen fallen unter dieselbe Position 1001. Ein Label-Rouge-Huhn und ein Standardhuhn werden beide unter 0207 eingereiht. Das HS ordnet nach Art, Zustand und Zusammensetzung des Produkts ein, nicht nach Produktionsweise oder Zertifizierung. Das Ursprungsland kann jedoch die anwendbaren Zollpräferenzen beeinflussen.
- Werden Tiernahrungsmittel wie menschliche Nahrung eingereiht?
- Nein. Fertignahrung für Tiere hat ein eigenes Kapitel: Kapitel 23. Für Hunde- oder Katzenfutter, das für den Einzelverkauf verpackt ist, gilt Position 2309.10. Für Futter für andere Tiere (Geflügel, Zuchtfische, Vieh) gilt 2309.90. Achtung: Ein tierisches Nebenprodukt (Knochen, Innereien), das ohne Verarbeitung für Tiernahrung bestimmt ist, kann unter Kapitel 5 (0511) fallen. Die Unterscheidung erfolgt anhand des Verarbeitungsgrades und der Verpackung.
- Wie unterscheidet man eine Konserve (Kapitel 20) von einem einfach gefrorenen Gemüse (Kapitel 7)?
- Die Unterscheidung basiert auf dem Verarbeitungsgrad. Gefrorenes Gemüse ohne Kochen oder Würzung bleibt in Kapitel 7 (Position 0710). Gemüse in hermetisch verschlossener Konserve (Dose, Vakuumglas), auch ohne weitere Verarbeitung, fällt unter Kapitel 20, da hermetische Konservierung als Zubereitung gilt. Ebenso fällt Gemüse in Essig (2001), in Sauce (2004/2005) oder vor dem Einfrieren gekocht unter Kapitel 20. Das entscheidende Kriterium: Ist das Produkt durch Verarbeitung verzehrfertig oder nur im rohen Zustand konserviert?