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Der erste offizielle CBAM-Zertifikatspreis für das erste Quartal 2026 liegt bei 75,36 Euro.
Die Europäische Kommission hat den ersten Quartalspreis für CBAM-Zertifikate auf 75,36 Euro festgesetzt. Die erste Erklärung und die erste Abgabe von Zertifikaten werden am 30. September 2027 fällig.
Was Sie wissen müssen.
Die Europäische Kommission hat am 7. April 2026 den ersten Quartalspreis des CBAM-Zertifikats für das erste Quartal 2026 auf 75,36 Euro veröffentlicht. Dieser Preis gilt für alle Zertifikate im Zusammenhang mit Einfuhren von CBAM-Waren in diesem Zeitraum. Die Veröffentlichung der folgenden Preise erfolgt am 6. Juli 2026, 5. Oktober 2026 und 4. Januar 2027. Ab 2027 veröffentlicht die Kommission den Preis wöchentlich.
Kernpunkte.
- 75,36 Euro je CBAM-Zertifikat für das erste Quartal 2026, offiziell veröffentlicht am 7. April 2026.
- Die Zahl der abzugebenden Zertifikate hängt von den eingebetteten Emissionen ab, angepasst um kostenlose ETS-Zuteilungen und um CO2-Abgaben, die im Ursprungsland bereits entrichtet wurden, Verordnung (EU) 2023/956, ABl. L 130 vom 16. Mai 2023.
- CBAM-Anmelder haben vor Februar 2027 keine Haltepflicht. Sie können die Zertifikate ab diesem Zeitpunkt das ganze Jahr über auf der zentralen Plattform erwerben.
Kontext und Bedeutung.
Der CBAM, Carbon Border Adjustment Mechanism, soll die CO2-Kosten importierter Waren an die Kosten angleichen, die europäische Hersteller tragen. Die Verordnung (EU) 2023/956, ABl. L 130 vom 16. Mai 2023, regelt dieses Instrument. Sie verlangt eine jährliche Abgabe von CBAM-Zertifikaten, wobei jedes Zertifikat für eine Tonne CO2-Äquivalent steht. Die Maßnahme fällt in eine Phase verschärfter Anforderungen an die Deklaration der CO2-Wertschöpfungskette, wie die laufende Überarbeitung des Greenhouse Gas Protocol und die Debatten über die Integrität der CO2-Märkte zeigen.
Auswirkungen auf die Praxis.
Die Branche muss zusätzliche Fristen und Pflichten einplanen:
- Erwerb der Zertifikate ab dem 1. Februar 2027 ausschließlich durch zugelassene CBAM-Anmelder.
- Zum Ende jedes Quartals ab 2027 müssen mindestens 50 % der Zertifikate gehalten werden, die für die seit Jahresbeginn eingeführten Emissionen erforderlich sind.
- Die erste CBAM-Erklärung und die erste Abgabe von Zertifikaten werden am 30. September 2027 verlangt, für Einfuhren des Jahres 2026.
- Überzählige Zertifikate können bis zum 31. Oktober jedes Jahres zum ursprünglichen Kaufpreis zurückverkauft werden.
- Bei einem Verstoß fällt eine Sanktion von 100 Euro je nicht ausgeglichener Tonne CO2 an, indexiert nach dem Verbraucherpreisindex der Union. Diese Geldbuße befreit nicht von der Pflicht, die Zertifikate abzugeben.
Nächste Schritte.
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- Juli 2026: Veröffentlichung des CBAM-Preises für Q2 2026.
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- Februar 2027: Start des Zertifikatsverkaufs auf der zentralen Plattform.
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- März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember 2027: vierteljährliche Kontrolle der Haltepflichten.
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- September 2027: erste Erklärung und erste Abgabe von Zertifikaten.
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- Oktober 2027: Ende der Frist für den Rückkauf überzähliger Zertifikate.
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- November 2027: Löschung der im Jahr 2026 nicht verwendeten Zertifikate.
Die Kommission setzt den ersten offiziellen Preis des CBAM-Zertifikats auf 75,36 Euro fest, während die erste Erklärung zum 30. September 2027 fällig wird.
Quelle: Crowell & Moring Trade, 7. April 2026; Verordnung (EU) 2023/956, ABl. L 130 vom 16. Mai 2023; Utility Dive, 6. April 2026; CleanTechnica, 8. April 2026.
Zitierte Quellen
- Crowell & Moring Trade - Crowell & Moring Trade