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China untersagt seit dem 26. April 2026 die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern an sieben EU-Unternehmen.
China verbietet seit dem 26. April 2026 die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern an sieben EU-Unternehmen aus der Verteidigungs- und Luftfahrtindustrie. Ausführer müssen Lieferungen sofort stoppen und Ausnahmen beim MOFCOM beantragen.
Das müssen Sie wissen.
China untersagt seit dem 26. April 2026 die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern an sieben Unternehmen der Europäischen Union aus der Verteidigungs- und Luftfahrtindustrie. Das chinesische Handelsministerium traf die Entscheidung nach den EU-Sanktionen vom 25. April 2026 gegen 27 chinesische und Hongkonger Unternehmen, denen die Umgehung westlicher Sanktionen zugunsten Russlands und Belarus vorgeworfen wird (South China Morning Post, 26/04/2026; Reuters, 24/04/2026).
Kernaussagen.
- Sieben europäische Unternehmen, darunter FN Herstal (Belgien), FN Browning Group (Belgien) und Hensoldt AG (Deutschland), stehen seit dem 26. April 2026 auf der Kontrollliste (Global Times, 24/04/2026).
- China stützt die Maßnahme auf das Gesetz zur Exportkontrolle und die Verordnung über die Kontrolle von Dual-Use-Gütern (Quelle: MOFCOM, 24/04/2026).
- Ausführer müssen jede Lieferung von Dual-Use-Gütern an diese Unternehmen unverzüglich einstellen. Jede Ausnahme erfordert eine ausdrückliche Genehmigung des chinesischen Handelsministeriums.
Kontext und Tragweite.
Die Europäische Union verabschiedete am 25. April 2026 neue restriktive Maßnahmen gegen 27 Unternehmen aus Festlandchina und Hongkong, denen Verstöße gegen Sanktionen gegen Russland und Belarus vorgeworfen werden (Bloomberg, 26/04/2026). Die chinesische Reaktion steht in einem breiteren Zusammenhang aus Handelsspannungen und verschärfter Regulierung. Hinzu kommt das Inkrafttreten des chinesischen supply chain security law vom 7. April 2026, das die Sicherheit von Lieferketten zu einer nationalen Frage erhebt.
Das chinesische Handelsministerium erklärt, die Maßnahme richte sich nur gegen eine begrenzte Zahl europäischer Akteure, die mit Waffenverkäufen an Taiwan oder mit technologischer Zusammenarbeit mit taiwanischen Behörden in Verbindung stünden. Der laufende Handel zwischen der EU und China werde dadurch nicht berührt (SCMP, 26/04/2026; Global Times, 24/04/2026).
Auswirkungen für die Praxis.
Zollanmelder, Importeure, Exporteure und Compliance-Officer müssen von einem strikten Verbot für die Weitergabe sämtlicher Dual-Use-Güter chinesischen Ursprungs an die betroffenen Unternehmen ausgehen, auch über Reexporte und ausländische Niederlassungen. Unternehmen sollten ihre Sanktions- und Kundenlisten überprüfen, die regulatorische Überwachung aktualisieren und ihre zolltarifliche Einreihung prüfen, um Risiken früh zu erkennen. Für Ausnahmen ist ein vorheriger Antrag beim MOFCOM erforderlich.
Nach Angaben des taiwanischen Verteidigungsministers sind kurzfristig keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Versorgung des Landes zu erwarten, da der US-Markt dominant bleibt. Mehrere betroffene europäische Unternehmen erklären bereits, dass sie ihre Abhängigkeit von Technologie chinesischen Ursprungs begrenzen (Global Banking and Finance Review, 27/04/2026).
Nächste Schritte.
- Exporteure und Spediteure sollten ihre internen Verfahren zur Tarifierung und zum Kundenscreening sofort aktualisieren.
- Unternehmen sollten die Überwachung chinesischer und europäischer Kontrolllisten verstärken.
- Für jeden betroffenen Vorgang ist vorab ein Antrag auf Ausnahme oder Genehmigung beim MOFCOM einzureichen.
- Unternehmen sollten die weitere Entwicklung des EU-China-Rahmens für Dual-Use-Güter mit Blick auf den europäischen Industrial Accelerator Act beobachten (France 24, 27/04/2026).
Die Branche steht seit dem 26. April 2026 vor einem Ausfuhrverbot für Dual-Use-Güter an sieben EU-Unternehmen.
Quelle: South China Morning Post, 26/04/2026; Global Times, 24/04/2026; Reuters, 24/04/2026; Bloomberg, 26/04/2026; France 24, 27/04/2026; Global Banking and Finance Review, 27/04/2026.
Zitierte Quellen
- South China Morning Post - South China Morning Post