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Der CBP veröffentlicht eine CROSS-Entscheidung zu unfertigem Modeschmuck.
Die US-Zollbehörde CBP hat die CROSS-Entscheidung 804750 zur tariflichen Einreihung von unfertigem Modeschmuck veröffentlicht. Die verfügbare Quelle nennt jedoch weder die konkrete Zolltarifnummer noch die Begründung der Entscheidung.
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde Customs and Border Protection, CBP, hat die CROSS-Entscheidung 804750 zur tariflichen Einreihung von unfertigem Modeschmuck online veröffentlicht . Die Quelle identifiziert die Entscheidung unter der Nummer 804750 und bezeichnet sie als verbindliche Auskunft zu einem bestimmten Produkt .
Der sachliche Umfang der Akte beschränkt sich auf „unfertigen Modeschmuck“ . Diese Bezeichnung verbindet die Produktart, den Modeschmuck, mit seinem unfertigen Zustand zum Zeitpunkt der in der Entscheidung geprüften Sachlage . Die Akte enthält weder ein Foto noch eine Zeichnung oder Angaben zu Form, Zusammensetzung, Abmessungen oder Montagegrad der betroffenen Waren .
Die Quelle gibt den vollständigen Wortlaut der CROSS-Entscheidung 804750 nicht wieder . Sie nennt weder die zugrunde gelegte Tarifposition noch einen Code des Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, eine Unterposition, einen Zollsatz oder eine vom CBP angeführte Einreihungsregel . Aus der Akte lässt sich nicht erkennen, aus welchen Materialien der Schmuck besteht, insbesondere ob unedles Metall, Kunststoff, Glas, Textilien oder andere Bestandteile verwendet werden .
Die Akte lässt zudem offen, ob die Waren einzeln gestellt, auf einem Träger montiert, mit Befestigungselementen versehen oder zusammen mit Komponenten zur Fertigstellung geliefert werden . Sie nennt weder den Antragsteller der verbindlichen Auskunft noch das Ursprungsland der Waren oder die wirtschaftlichen Umstände, die zum Antrag geführt haben . Die Entscheidung wird als Auslegung der tariflichen Einreihung eines bestimmten Produkts beschrieben .
Die vorgelegte Akte enthält kein Veröffentlichungsdatum für die CROSS-Entscheidung 804750 . Die Quelle nennt auch weder das Antragsdatum noch das Unterzeichnungsdatum der Entscheidung oder ein Datum ihres Inkrafttretens . Diese Angaben sind im verfügbaren Dokumentenauszug nicht enthalten .
Veröffentlichung in der offiziellen CBP-Datenbank
Die Quelle ordnet die Entscheidung der offiziellen Datenbank für zollrechtliche Auskünfte der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP zu . Sie stellt diese Datenbank als Veröffentlichungsplattform für Entscheidungen zur tariflichen Auslegung bestimmter Produkte dar .
Die Erwähnung von CROSS bezeichnet in der Akte somit den Dokumentationsrahmen, in dem die Entscheidung online bereitgestellt wird . Die Quelle enthält keine weitergehenden Angaben zur Organisation dieser Datenbank, zu den Abrufmodalitäten oder zur rechtlichen Wirkung ihrer Veröffentlichungen . Aus der Akte lässt sich auch keine gesonderte Mitteilung, Anlage oder technische Unterlage zur Entscheidung identifizieren .
Der verfügbare Inhalt bezeichnet die betroffene Ware als unfertigen Modeschmuck und gibt an, dass die Entscheidung ihre tarifliche Einreihung betrifft . Er gibt jedoch weder den geprüften Sachverhalt noch die Begründung oder den Tenor der CROSS-Entscheidung 804750 wieder . Die Quelle nennt weder die materiellen Eigenschaften der Waren noch ihre Zusammensetzung, ihren Montagezustand oder noch vorzunehmende Arbeitsschritte .
Die Akte enthält keinen Code des Harmonized Tariff Schedule, der auf die betroffenen Waren anwendbar ist . Sie nennt weder eine Position noch eine Unterposition, eine statistische Nummer oder einen mit der geprüften Einreihung verbundenen Zollsatz . Der verfügbare Inhalt enthält keinen Verweis auf eine allgemeine Auslegungsregel, eine Anmerkung zu einem Abschnitt oder Kapitel oder eine frühere Entscheidung .
Die Quelle nennt zudem weder den Antragsteller noch den betroffenen Hafen oder das zuständige Amt, den Warenursprung oder das Antragsdatum, das zur Veröffentlichung geführt hat . Sie teilt auch weder das Unterzeichnungsdatum der Entscheidung noch ihr Wirksamkeitsdatum, einen etwaigen Widerruf oder eine Änderung einer früheren verbindlichen Auskunft oder die tatsächlichen Voraussetzungen mit, auf die sich ihre Analyse stützen würde .
Die Akte beschränkt sich daher auf den Hinweis, dass eine CROSS-Entscheidung zur tariflichen Einreihung von unfertigem Modeschmuck in der offiziellen CBP-Datenbank online veröffentlicht wurde . Detaillierte Angaben zur Einreihung enthält die von der Quelle bereitgestellte Information nicht .
Zitierte Quellen
- rulings.cbp.gov - Le CBP publie une décision CROSS sur le classement tarifaire de bijoux de fantaisie inachevés