- The Trade Hub
- ...Nachrichten
- Regulierung
- Die EU schafft die Zollfreigrenze von 15...
Die EU schafft die Zollfreigrenze von 150 EUR für den E-Commerce ab 2026 ab.
Die EU hebt die Zollfreigrenze von 150 EUR für über den E-Commerce eingeführte Waren ab 2026 auf. Damit will sie die Abfertigung von Importsendungen modernisieren, Verbraucher besser schützen und fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Was Sie wissen müssen.
Die Europäische Union hat beschlossen, die Zollfreigrenze von 150 EUR für Waren abzuschaffen, die über den E-Commerce eingeführt werden, und zwar ab 2026. Diese Maßnahme soll die Abfertigung eingehender Sendungen modernisieren, den Verbraucherschutz stärken und einen faireren Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern sichern.
Kernpunkte.
- Die Zollfreigrenze für Einfuhren im E-Commerce entfällt ab 2026.
- Diese Entscheidung geht auf eine politische Einigung der Mitgliedstaaten zurück, die im November 2025 angenommen wurde.
- Die EU will parallel dazu ab 2026 eine besondere Verwaltungsabgabe für den E-Commerce einführen.
Kontext und Tragweite.
Angesichts des starken Wachstums von Einfuhren geringwertiger Waren aus Drittstaaten hat die Europäische Kommission bereits 2023 eine Zollreform vorgeschlagen, um die Verfahren zu modernisieren. Die Abschaffung der 150-EUR-Grenze soll Betrug eindämmen und die steuerliche Behandlung von E-Commerce-Lieferungen harmonisieren. Das Europäische Parlament unterstützt diese Reform mit seiner im Juli 2025 angenommenen Entschließung zur Produktsicherheit und zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben. Zugleich bereitet sie die künftige Inbetriebnahme einer Europäischen Zollagentur und eines EU Data Hub vor, die für 2028 vorgesehen sind.
Auswirkungen für die Praxis.
Importeure und Spediteure müssen künftig auch für kleine E-Commerce-Bestellungen unter 150 EUR Zoll anmelden und die Einfuhrabgaben entrichten. Diese Änderung erfordert Anpassungen in den Verwaltungssystemen und mehr Aufmerksamkeit für die zollrechtliche Compliance. Die Einführung einer Verwaltungsabgabe für diese Vorgänge dürfte zudem die Importkosten für Händler und Endkunden erhöhen.
Nächste Schritte.
- Die Abschaffung der Freigrenze gilt ab Anfang 2026.
- Eine Verwaltungsabgabe für den E-Commerce soll im November 2026 eingeführt werden.
- Die Europäische Zollagentur und der EU Data Hub sollen schrittweise bis Mitte 2028 eingeführt werden.
Das Ende der Freigrenze von 150 EUR markiert einen wichtigen Schritt hin zu harmonisierten und modernisierten Zollvorschriften für den E-Commerce in Europa.
Zitierte Quellen
- DG TAXUD - DG TAXUD