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Die EU aktualisiert seit dem 13. März 2026 die Listen tierischer Erzeugnisse unter amtlicher Kontrolle.
Die Kommission hat am 13. März 2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 veröffentlicht. Sie aktualisiert den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 zu tierischen Erzeugnissen, tierischen Nebenprodukten und zusammengesetzten Erzeugnissen unter amtlicher Kontrolle.
Das müssen Sie wissen.
Am 13. März 2026 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 veröffentlicht. Sie ändert den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632. Der Text aktualisiert die Listen der Erzeugnisse tierischen Ursprungs, tierischen Nebenprodukte und zusammengesetzten Erzeugnisse, die an den Grenzkontrollstellen der EU amtlichen Kontrollen unterliegen.
Kernpunkte.
- Veröffentlichung am 13. März 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union, mit sofortiger Pflicht zur Einhaltung.
- Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/632, ABl. L_202600551.
- Erweiterung und Aktualisierung der Codes und Produktfamilien, die für die Branche amtlichen Kontrollen unterliegen.
Kontext und Bedeutung.
Die Verordnung (EU) 2021/632 regelt die Einfuhr und den Versand im Transit von Erzeugnissen tierischen Ursprungs und tierischen Nebenprodukten in die Europäische Union. Sie schreibt Gesundheitskontrollen an der Grenze vor. Der Anhang legt die Liste der betroffenen Waren nach ihrer zolltariflichen Einreihung fest. Die 2026 beschlossene Aktualisierung trägt der Entwicklung gesundheitlicher Risiken, der zolltariflichen Einreihung der Waren und der Ausweitung des Handels Rechnung. Die Branche muss zwingend die konsolidierte Fassung heranziehen, damit sie die dokumentäre und gesundheitspolizeiliche Konformität beim Eingang in das Zollgebiet der EU sicherstellt.
Auswirkungen für die Praxis.
Zollanmelder, Importeure, Spediteure und Compliance-Verantwortliche müssen die neue Liste verwenden, damit sie die betroffenen Waren bei der Erstellung der Anmeldungen und bei der Dokumentenvorlage an den Grenzkontrollstellen präzise einreihen. Neu gelistete oder umgruppierte Waren erfordern bei der Vorbereitung der Einfuhrunterlagen erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere in CERTEX, TRACES und bei den Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumenten. Jeder Fehler bei der Einreihung, der zolltariflichen Position oder jede Auslassung eines gelisteten Erzeugnisses kann zur Zurückweisung oder zu Verwaltungssanktionen führen.
Nächste Schritte.
Die Aktualisierung gilt seit dem 14. März 2026. Die Branche muss den neuen Anhang in ihre internen Referenzwerke und operativen Verfahren übernehmen, die Bestände an Erklärungsmustern prüfen, die Teams schulen und die betroffenen Geschäftspartner informieren. Jede Sendung ab diesem Datum muss sich auf die aktualisierte Fassung stützen.
Am 13. März 2026 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 in Kraft getreten und hat die Liste der kontrollpflichtigen Erzeugnisse geändert.
Quelle: EUR-Lex, ABl. Gesetzgebung, Durchführungsverordnung (EU) 2026/551.
Zitierte Quellen
- EUR-Lex JO Législation - EUR-Lex JO Législation