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Die EU erweitert zum 24. März 2026 den Antidumpingzoll auf Rohrleitungsformstücke aus Gusseisen aus China.
Seit dem 24. März 2026 erfasst die Durchführungsverordnung (EU) 2026/709 auch nicht mit Gewinde versehene, gegossene Rohrleitungsformstücke aus Temperguss mit Ursprung in China.
Was Sie wissen müssen.
Am 24. März 2026 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2026/709 erlassen. Sie erweitert den endgültigen Antidumpingzoll gegenüber der Volksrepublik China. Dieser Zoll galt ursprünglich nach der Verordnung (EU) 2025/1890 für Rohrleitungsformstücke mit Gewinde aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgraphit. Nun erfasst er auch nicht mit Gewinde versehene, gegossene Rohrleitungsformstücke aus Temperguss mit Ursprung in China.
Kernpunkte.
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- März 2026: Erweiterung des Antidumpingzolls auf Erzeugnisse ohne Gewinde.
- Referenz: Durchführungsverordnung (EU) 2026/709, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union.
- Die Branche muss die Einfuhranmeldungen für diese neue Tarifposition anpassen.
Kontext und Tragweite.
Die Europäische Kommission verschärft die handelspolitischen Schutzmaßnahmen gegen das Dumping bestimmter Waren mit Ursprung in China. Nach Untersuchungen zu Einfuhren von gegossenen Rohrleitungsteilen aus Temperguss erweitert die Durchführungsverordnung (EU) 2026/709 den Anwendungsbereich des bestehenden Antidumpingzolls nach der Verordnung (EU) 2025/1890. Der Rechtsakt unterwirft Einfuhren nicht mit Gewinde versehener Erzeugnisse denselben Maßnahmen wie Erzeugnisse mit Gewinde. So will die Kommission Umgehungspraktiken verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem europäischen Markt sichern. Die KN-Codes der betroffenen Waren nennt der Anhang der Verordnung.
Auswirkungen für die Praxis.
Zollanmelder und Speditionen müssen den Antidumpingzoll künftig auf sämtliche nicht mit Gewinde versehenen Rohrleitungsformstücke aus Temperguss mit Ursprung in China anwenden, zusätzlich zu den bereits erfassten Waren. Importeure müssen ihre Anmeldungen und Ursprungsunterlagen überprüfen, damit keine Verstöße entstehen. Die zutreffende zolltarifliche Einreihung wird entscheidend, damit Sanktionen und Nacherhebungen ausbleiben. Compliance-Officer müssen interne Verfahren aktualisieren und die Teams über den erweiterten Anwendungsbereich informieren.
Nächste Schritte.
Der Rechtsakt gilt ab dem 25. März 2026. Die Wirtschaftsbeteiligten sollten daher umgehend:
- die betroffenen Einfuhrströme prüfen.
- ihre ERP- und Zollsysteme mit den betroffenen KN-Codes aktualisieren.
- die Anmeldeteams und Kunden für diese Maßnahme sensibilisieren.
Bei der Zollabfertigung sind für die betroffene Tarifposition verstärkte Kontrollen zu erwarten.
Am 24. März 2026 erweitert die EU den Antidumpingzoll formell auf nicht mit Gewinde versehene Rohrleitungsformstücke aus Temperguss mit Ursprung in China.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/709, ABl. EU.
Zitierte Quellen
- EUR-Lex JO Législation - EUR-Lex JO Législation