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Die EU hat am 26. März 2026 eine vorläufige Reform für kleine Pakete im E-Commerce beschlossen.
Am 26. März 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung zur Reform des Zollkodex der Union für kleine E-Commerce-Sendungen aus Drittländern erzielt.
Das müssen Sie wissen.
Am 26. März 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige Einigung über die Reform des Zollkodex der Union erzielt, die sich gezielt auf den wachsenden Strom kleiner Pakete aus dem E-Commerce aus Drittländern richtet.
Kernpunkte.
- Die EU-Gesetzgeber haben am 26. März 2026 eine Einigung erzielt.
- Sie überarbeiten den Zollkodex der Union und sehen besondere Vorschriften für die Einfuhr kleiner Pakete vor, Quelle: Le Moci und EU-Institutionen.
- Die Reform wirkt sich auf Anmeldepflichten und Kontrollen für Zollanmelder, Speditionen, Importeure und Exporteure aus, die E-Commerce-Ströme abwickeln.
Kontext und Tragweite.
Seit 2023 verzeichnet die Europäische Union einen starken Anstieg kleiner Paketsendungen, die online gekauft und aus Drittländern eingeführt werden. Die Europäische Kommission hat eine umfassende Überarbeitung des Zollkodex der Union angestoßen, um den Rechtsrahmen anzupassen, siehe Verordnung (EU) Nr. 952/2013 und die Änderungsvorhaben. Ziel ist es, den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen, die Rückverfolgbarkeit der Sendungen zu verbessern und den Binnenmarkt stärker zu schützen. Die Reform betrifft auch die Vereinfachung und Digitalisierung der Zollverfahren als Reaktion auf das wachsende Volumen von Anmeldungen im E-Commerce, das seit dem Wegfall der Mehrwertsteuerfreigrenzen im Juli 2021 zu beobachten ist.
Auswirkungen für die Praxis.
Zollanmelder müssen ihre Praxis an die neuen Anforderung anpassen, die für kleine Pakete bei der Anmeldung gelten, insbesondere bei der präzisen zolltariflichen Einreihung der Waren und bei der Anwendung des richtigen Verfahrens. Speditionen müssen die Dokumentenverfolgung ausbauen und die erweiterten digitalen Formalitäten sicher beherrschen. Importeure und Exporteure müssen sich auf Dokumenten- und Warenkontrollen im Vorfeld einstellen. Compliance-Officer müssen interne Verfahren anpassen, um die Einhaltung der neuen Vorgaben und der Pflichten zur Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Diese Entwicklung erfordert eine laufende Beobachtung der Veröffentlichung der endgültigen Texte im Amtsblatt der Europäischen Union und Schulungen für die Teams.
Nächste Schritte.
- Der offizielle Text soll in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
- Die Vorschriften müssen fachlich in die nationalen Verfahren übertragen werden.
- Die Umsetzung erfolgt schrittweise, und die Fristen für das Inkrafttreten müssen Unternehmen verfolgen, um Anmeldesysteme anzupassen und Teams zu schulen.
Am 26. März 2026 hat eine vorläufige Einigung die zollrechtliche Behandlung kleiner E-Commerce-Pakete aus Nicht-EU-Staaten reformiert.
Quelle: Le Moci, Europäisches Parlament, Rat der EU.
Zitierte Quellen
- Le Moci - Le Moci