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Die EU kündigt für 2026 die Ausweitung des ETS auf internationale Flüge an.
Die Europäische Kommission hat am 14. Mai 2026 angekündigt, das EU-Emissionshandelssystem auf alle internationalen Flüge auszuweiten. Der Entwurf soll im Juli 2026 vorgelegt werden, eine Anwendung ist frühestens ab 2027 geplant.
Die Europäische Kommission bremst internationale Fluggesellschaften aus. Sie hat am 14. Mai 2026 bestätigt, dass sie alle internationalen Flüge in das europäische Emissionshandelssystem (ETS) einbeziehen will, und setzt damit weniger als zwei Monate vor der offiziellen Überarbeitung des Systems ein starkes Signal. Nach Angaben der Kommission entfällt im außereuropäischen Luftverkehr der größte Teil der innerhalb der Union bislang nicht regulierten Emissionen.
Der Anwendungsbereich des europäischen Vorhabens.
Bislang verpflichtet das ETS nur für Flüge innerhalb der EU zum Erwerb von CO2-Zertifikaten. Verbindungen in Drittländer oder aus Drittländern, die für den überwiegenden Anteil der Emissionen im Luftverkehr verantwortlich sind, blieben bisher außen vor (Europäische Kommission, 2026 - Politico EU News vom 14.05.2026). Polona Gregorin, Referatsleiterin in der Generaldirektion Klimapolitik, präzisiert als Ziel eine "wirksame Bepreisung der Gesamtheit der Emissionen des Luftverkehrs", die unter den Binnenmarkt fallen. Die Kommission zielt ausdrücklich auf das "Ende der Asymmetrie" zwischen innereuropäischen und außereuropäischen Routings.
Zeitplan und Rechtsgrundlage.
Die formelle Vorlage der Überarbeitung des ETS wird in der nächsten Legislativrunde im Juli 2026 erwartet. Auch wenn der veröffentlichte Zeitplan vorsichtig bleibt, rechnet die Generaldirektion Klimapolitik mit einem Inkrafttreten, das mit der neuen Zuteilungsperiode der ETS-Zertifikate abgestimmt ist, also Anfang 2027, "frühestens". Die Grundlage bildet die Richtlinie 2003/87/EG in der geänderten Fassung, die seit 2012 das Fundament der europäischen CO2-Marktarchitektur für den Luftverkehr bildet. Artikel 3ter der Richtlinie regelt die Modalitäten für die Einbeziehung von Luftfahrzeugbetreibern aus Drittländern.
Operative Folgen für die Branche.
Die Ankündigung löst bei den Fluggesellschaften heftigen Widerstand aus. Sie leiden bereits unter den gestiegenen Treibstoffkosten infolge der Krise im Nahen Osten und unter der ausgeprägten Volatilität der Preise für CO2-Allowances, wobei der ETS-Spotpreis im Mai 2026 laut EUA European Carbon Prices, ICE, über 87 EUR/t lag. Die International Air Transport Association (IATA) befürchtet einen Dominoeffekt auf die Tarifstruktur für Passagiere, während Betreiber gegenüber der BBC eine Erhöhung der Ticketpreise für Europa als "unvermeidlich" bezeichnen (BBC News, 15.05.2026). Spediteure und Anmelder müssen die CO2-Bewertung der mit jedem Flug verbundenen Emissionen in Echtzeit anpassen, und zwar nach den verschärften Vorgaben, die die Kommission vor dem praktischen Inkrafttreten des Textes veröffentlichen wird.
Angesichts der bilateralen Spannungen, die bereits beim ersten Ausweitungsversuch im Jahr 2012 mit den Vereinigten Staaten aufgetreten sind, bleibt das Streitrisiko vor der WTO hoch. Mehrere Analysen erinnern daran, dass ein System, das auf dem Verursacherprinzip beruht, nicht vergemeinschaftet ist und nur auf bestimmte Betreiber außerhalb der EU angewandt wird, erhebliche Fragen zur Vereinbarkeit mit dem GATT und dem Chicagoer Abkommen aufwirft (siehe Bartels, EJIL Vol. 23 Nr. 2, 2012).
Reaktionen der Branche und Ausblick.
Die Branche erwartet eine rasche Klarstellung des Systems. Mehrere Luftfahrtunternehmen aus der EFTA und weltweit tätige Luftfahrzeugbetreiber sorgen sich vor einer europäischen Regulierungsverschärfung in einem international fragmentierten Umfeld der CO2-Bepreisung, obwohl parallel Gespräche bei der ICAO und im Rahmen freiwilliger Koalitionen weiterlaufen (siehe Mining.com.au, 13.05.2026). Die Kommission hat bekräftigt, dass "die Anwendung des ETS auf den gesamten internationalen Verkehr unverzichtbar bleibt, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen". Compliance-Verantwortliche, Lagerbetreiber und AEOs im Luftfahrtsektor müssen diesen neuen Faktor in die Steuerung ihrer Zolldossiers einbeziehen und das Risiko einer Doppelbelastung für transatlantische Verkehre besonders im Blick behalten, ein Argument, das bereits in früheren Streitverfahren vorgebracht wurde (EJIL 23(2), 2012).
Die Ausweitung des ETS auf internationale Flüge soll im Juli 2026 vorgestellt werden und frühestens ab 2027 gelten, mit erheblichen operativen Folgen für den Luftfahrtsektor und alle Beteiligten der Logistikkette.
Quellen: Politico EU Trade, 14/05/2026 · BBC News, 15/05/2026 · EJIL, Vol. 23 n°2, 2012.
Zitierte Quellen
- Politico EU Trade - Politico EU Trade