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Die EU präzisiert den Begriff des sicheren Drittstaats im Zollrecht.
Die Verordnung (EU) 2026/463 ändert die Verordnung (EU) 2024/1348 und konkretisiert den Begriff des sicheren Drittstaats. Unternehmen müssen ihre Zollprozesse und Logistikabläufe bis 2026 anpassen.
Das müssen Sie wissen.
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 24. Februar 2026 die Verordnung (EU) 2026/463 angenommen und damit die Verordnung (EU) 2024/1348 geändert. Die Neuregelung präzisiert die Voraussetzungen für die Anwendung des Begriffs des "sicheren Drittstaats" im europäischen Zollrecht. Sie soll die Behandlung von Vorgängen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union harmonisieren und rechtssicherer machen.
Kernpunkte.
- Der Begriff des "sicheren Drittstaats" erhält nun eine konsolidierte Definition und eine gemeinsame Bewertungsmethodik auf europäischer Ebene.
- Die Verordnung steht im erklärten Bestreben der EU, Migrations- und Handelspolitik stärker aufeinander abzustimmen, mit erwarteten Auswirkungen ab 2026.
- Die Zollverfahren für den Warenverkehr mit Drittstaaten werden angepasst. Das betrifft insbesondere die Steuerung von Warenströmen im Versandverfahren oder mit endgültiger Bestimmung.
Kontext und Bedeutung.
Bislang ließ die Anwendung des Begriffs des "sicheren Drittstaats" Spielraum für Auslegungen und erzeugte damit Unsicherheit für Unternehmen im Import- und Exportgeschäft. Die Reform soll diese Rechtslücke schließen. Sie setzt die Bemühungen der EU fort, ihre Grenzen abzusichern und die Kohärenz zwischen Handels- und Migrationspolitik zu gewährleisten. Die maßgeblichen Rechtsakte, darunter die Verordnung (EU) 2024/1348, bilden das Rückgrat des modernen Zollrechts und legen die Bedingungen für den Zugang von Waren aus bestimmten Staaten zum Unionsmarkt fest.
Auswirkungen für die Praxis.
Für Zollanmelder, Importeure und Exporteure hat die Änderung zwei Folgen: Sie sorgt für eine einheitlichere Auslegung der Vorschriften zu Drittstaaten und zwingt Unternehmen dazu, interne Verfahren und Logistikmodelle zu aktualisieren. Auch Speditionen und Transitdienstleister müssen sich auf neue Kontrollen und gegebenenfalls auf Änderungen nationaler Listen von als sicher eingestuften Staaten einstellen. Unternehmen sollten amtliche Veröffentlichungen eng verfolgen und ihre Regulatory-Compliance laufend überprüfen.
Nächste Schritte.
- Mehrere Durchführungsrechtsakte werden die praktische Anwendung ab dem zweiten Halbjahr 2026 näher regeln.
- Die Wirtschaftsbeteiligten haben bis zum 1. September 2026 Zeit, ihre Systeme und Verfahren anzupassen.
- Nationale Behörden und Branchenverbände werden spezielle Schulungen anbieten.
Die neue europäische Definition des "sicheren Drittstaats" verändert die Zollpraxis und macht den Zugang zum Unionsmarkt rechtssicherer.
Zitierte Quellen
- EUR-Lex - EUR-Lex