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Die EU regelt Umweltwerbung ab September 2026 mit strengen Vorgaben.
Die EU verbietet ab dem 27. September 2026 pauschale Umweltaussagen ohne belastbare Nachweise und verlangt zertifizierte, überprüfbare Belege für entsprechende Angaben.
Was Sie wissen müssen.
Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (ECGT) gilt ab dem 27. September 2026. Sie soll Greenwashing bekämpfen, indem sie allgemeine Umweltaussagen ohne belastbare Nachweise verbietet und die Transparenz zur Nachhaltigkeit von Produkten verbessert. Betroffen sind alle Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind.
Kernpunkte.
- Unternehmen dürfen Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch verantwortlich“ ohne anerkannte Nachweise nicht mehr verwenden, etwa ohne Labels wie das EU Ecolabel oder ISO Typ I.
- Jede Umweltaussage und jedes Label muss auf einer unabhängigen, transparenten und überprüfbaren Zertifizierung nach den Kriterien der Richtlinie beruhen.
- Unternehmen müssen klar über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte informieren. Verbergen sie Informationen über eine vorzeitige Obsoleszenz, drohen Sanktionen.
Kontext und Bedeutung.
Angesichts wachsender Bedenken wegen Greenwashing verschärft die Europäische Union ihre Verbraucherpolitik und die Regulierung grüner Werbeaussagen. Die Richtlinie ist Teil des Instrumentariums des europäischen Grünen Deals und ergänzt die Vorschriften zur Ökodesign-Regulierung und zur Umweltkennzeichnung. Akteure im internationalen Handel und im Zollbereich müssen ihre Dokumentation und Prozesse anpassen, damit sie die Vorgaben strikt einhalten und regulatorische sowie Reputationsrisiken vermeiden.
Auswirkungen für die Praxis.
Zollanmelder, Importeure, Exporteure und Hersteller müssen:
- sämtliche Marketingunterlagen überprüfen, um Umweltaussagen zu streichen oder zu belegen.
- Audits ihrer Zertifizierungen vorgeben und sicherstellen, dass die verwendeten Labels anerkannt sind.
- Rückverfolgbarkeit und Transparenz in der Lieferkette frühzeitig absichern, insbesondere bei Angaben zur Reparierbarkeit von Produkten. Wer die Vorgaben nicht einhält, muss mit finanziellen Sanktionen und einem sofortigen Rückzug der beanstandeten Produkte rechnen.
Nächste Schritte.
- Inkrafttreten: 27. September 2026.
- Audit und Überarbeitung der Kommunikationsunterlagen ab sofort.
- Verstärkte Rechtsbeobachtung, um nationale Durchführungsakte frühzeitig zu antizipieren.
Auf dem europäischen Markt sind ab 2026 nur noch belegte und zertifizierte grüne Werbeaussagen zulässig.
Zitierte Quellen
- Facilitiesmanagement-Now - Facilitiesmanagement-Now