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Die EU untersagt den Einsatz von Ginsengextrakt für Katzen und Hunde mit der Verordnung (EU) 2026/585.
Am 13. März 2026 hat die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/585 die Zulassung von Panax-ginseng-Extrakt als Futtermittelzusatzstoff für Katzen und Hunde verweigert.
Das müssen Sie wissen.
Am 13. März 2026 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2026/585 veröffentlicht. Sie verweigert damit die Zulassung von Ginsengextrakt aus Panax ginseng C.A. Meyer als Zusatzstoff für die Ernährung von Katzen und Hunden. Diese Entscheidung gilt im gesamten Gebiet der Europäischen Union.
Kernpunkte.
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- März 2026: formelle Ablehnungsentscheidung durch die Verordnung (EU) 2026/585.
- Rechtsquelle: ABl. EU L_202600585 vom 13. März 2026, A10.
- Operative Auswirkung: sofortiger Stopp von Einfuhren und Verwendungen dieses Extrakts als Futtermittelzusatzstoff.
Kontext und Tragweite.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/585 ergeht im Rahmen der Kontrolle von Zusatzstoffen für die Tierernährung nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung. Die Europäische Kommission entscheidet vor einer Zulassung im Binnenmarkt über die Sicherheit und Wirksamkeit der Stoffe. Die Ablehnung für Panax ginseng C.A. Meyer stützt sich auf die Risikobewertung und setzt strenge Anforderungen an Dokumentation, gesundheitliche Sicherheit und Rückverfolgbarkeit voraus. Daher werden die Zolltarifierung des betroffenen Extrakts und seine Deklaration bei Kontrollen besonders geprüft. Dieser Rechtsrahmen soll die Sicherheit tierischer Erzeugnisse und die Compliance der Akteure in der internationalen Logistikkette stärken.
Auswirkungen für die Praxis.
Zollanmelder müssen jede Einreihung von Ginsengextrakt aus Panax ginseng C.A. Meyer als Futtermittelzusatzstoff für Katzen und Hunde einstellen. Speditionen und Importeure müssen prüfen, dass dieses Produkt in ihren Warenströmen in die EU oder aus der EU nicht enthalten ist. Betroffene Exporteure müssen ihr Angebot anpassen und ihre europäischen Geschäftspartner informieren. Compliance-Officer müssen ihre Teams unterrichten und schulen, damit sie Verstöße und mögliche Sanktionen bei Zoll- oder Veterinärkontrollen vermeiden. Außerdem muss die Branche ihre regulatorischen Compliance-Tools anpassen, damit sie diese Ablehnung der Zulassung in operative und dokumentarische Prozesse aufnimmt.
Nächste Schritte.
Ab dem 13. März 2026 sind das Verbringen, der Verkauf und die Verwendung des betroffenen Extrakts als Zusatzstoff für Katzen und Hunde in der EU verboten. Die Wirtschaftsbeteiligten müssen ihre Warenströme und Bestände prüfen, ihre Partner informieren und das Produkt aus den betroffenen Warennomenklaturen entfernen. Die Unternehmen müssen die Rechtsentwicklung weiter beobachten, falls sich der einschlägige EU-Rahmen für die Tierernährung künftig ändert oder angepasst wird.
Die EU untersagt den Ginsengextrakt aus Panax ginseng C.A. Meyer für die Tierernährung ab dem 13. März 2026.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/585 vom 13. März 2026, veröffentlicht im ABl. EU.
Zitierte Quellen
- EUR-Lex JO Législation - EUR-Lex JO Législation