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Die Verordnung (EU) 2026/524 führt ab dem 11. März 2026 neue Preise für Geflügel, Eier und Ovalbumin ein.
Ab dem 11. März 2026 gelten neue repräsentative Preise für Geflügelfleisch, Eier und Ovalbumin. Einfuhrzollkontingente verwaltet die EU dann nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Was Sie wissen müssen.
Am 11. März 2026 ändert die Durchführungsverordnung (EU) 2026/524 der Kommission die Regelung zu den repräsentativen Preisen in den Sektoren Geflügelfleisch, Eier und Ovalbumin und stellt die Verwaltung der Einfuhrzollkontingente auf das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" um. Der Text hebt außerdem die Verordnung (EG) Nr. 1484/95 auf.
Kernpunkte.
- Der neue Satz repräsentativer Preise für Geflügel, Eier und Ovalbumin gilt ab dem 11. März 2026.
- Rechtsgrundlage: ABl. EU L_202600524, Durchführungsverordnung (EU) 2026/524 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2023/2834 und (EU) 2020/1988.
- Die Verwaltung der Zollkontingente richtet sich nun nach der strikten Anwendung des Prinzips "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Kontext und Bedeutung.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/524 steht im Rahmen der laufenden Anpassung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Handelspolitik der Europäischen Union. Mit der Änderung der Verordnung (EU) 2023/2834 legt sie neue repräsentative Preise fest, die bei der Einfuhr von Geflügelfleisch, insbesondere Hühnerfleisch, Eiern und Erzeugnissen auf der Grundlage von Ovalbumin als Referenz dienen. Zugleich verallgemeinert die Änderung der Verordnung (EU) 2020/1988 die Verwaltung der Einfuhrzollkontingente nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", erhöht damit den fairen Zugang zu kontingentierten Mengen und beseitigt die bisherige Verwaltungsregelung. Mit der Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 endet ein Rechtsrahmen von mehr als zwanzig Jahren, und die Verwaltungsmodalitäten werden auf der Grundlage der neueren Rechtsakte vereinheitlicht.
Auswirkungen für die Praxis.
Anmelder müssen die Datenbanken zu den repräsentativen Preisen je Tarifposition mit Inkrafttreten zwingend aktualisieren. Speditionen und Importeure müssen eine mögliche schnelle Ausschöpfung der Kontingente wegen des Prinzips "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" einplanen, die verfügbaren Mengen eng überwachen und Zollanmeldungen zügig abgeben. Exporteure, die mit diesen Waren arbeiten, müssen die Entwicklung der Referenzpreise beobachten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Compliance-Officer müssen die Übereinstimmung der Verfahren mit der neuen EU-Regelung sicherstellen und bei nachträglichen Kontrollen die richtige Anwendung der neuen Preise prüfen.
Nächste Schritte.
- Am 11. März 2026 tritt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/524 in Kraft.
- Sofortmaßnahme: Unternehmen müssen ihre Fachanwendungen aktualisieren, insbesondere Preisdatenbanken und Kontingentverfahren.
- Die verfügbaren Mengen in Einfuhrzollkontingenten müssen fortlaufend überwacht werden.
Ab dem 11. März 2026 gelten neue repräsentative Preise für Geflügel, Eier und Ovalbumin, und die Kontingente werden nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" verwaltet.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/524, ABl. EU L_202600524.
Zitierte Quellen
- EUR-Lex - EUR-Lex