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Die Verordnung (EU) 2026/759 ändert die Sanktionsliste für Iran.
Am 31. März 2026 hat der Rat mit der Verordnung (EU) 2026/759 die Liste der Waren mit restriktiven Maßnahmen gegenüber Iran aktualisiert. Neu erfasst oder präzisiert sind mehrere Zolltarifpositionen.
Was Sie wissen müssen.
Am 31. März 2026 ändert die Verordnung (EU) 2026/759 des Rates die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran. Der Text aktualisiert die Liste der Waren, die Beschränkungen unterliegen, und hebt die Verordnung Nr. 961/2010 auf. Mehrere Zolltarifpositionen für Waren aus Graphit, Kohlenstoff und Metallen wurden ergänzt oder präzisiert.
Kernpunkte.
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- April 2026: Die neue Verordnung und die neue Warenliste treten in Kraft.
- Verordnung (EU) 2026/759, ABl. L vom 31.3.2026, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012.
- Zollanmelder, Speditionen und Importeure müssen die zahlreichen in Anhang VIIb ergänzten oder geänderten HS-Codes prüfen.
Kontext und Bedeutung.
Die Änderung ist Teil der umfassenden Überarbeitung des EU-Regelwerks gegen Iran, die der Rat angestoßen hat. Anhang VIIb präzisiert nun die Liste der Waren, für die Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen gelten, insbesondere Graphit (HS-Codes 2504, 3801), Kohlenstofffasern und Waren daraus (6815), bestimmte Keramiken (6903 10) sowie zahlreiche metallische Halbzeuge (7201 bis 7207 usw.). Der Text soll die Kontrolle über Ströme sensibler Waren mit strategischer Relevanz verschärfen. Zentrale Rechtsgrundlagen sind die konsolidierte Verordnung (EU) Nr. 267/2012, der Beschluss 2010/413/GASP, die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 und die Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck.
Auswirkungen für die Praxis.
Zollanmelder müssen die Übereinstimmung der HS-Codes ihrer Waren mit der Liste des neuen Anhangs VIIb zwingend prüfen. Importeure und Exporteure, die mit den genannten Materialien handeln, also mit Graphit, Schrott, Ferrolegierungen und metallischen Halbzeugen, müssen besondere Genehmigungen einholen oder ihre Versandstrukturen neu bewerten. Speditionen sollten verschärfte Kontrollen einplanen und die genaue zolltarifliche Einreihung belegen. Compliance-Officer aktualisieren ihre Compliance-Referenzwerke und passen das Regulatory Monitoring zu Iran an.
Nächste Schritte.
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- April 2026: Die Verordnung (EU) 2026/759 gilt unmittelbar.
- Unternehmen sollten die Übereinstimmung der betroffenen HS-Nomenklaturen im Detail analysieren und die Entwicklungen von Anhang VIIb laufend beobachten.
- Unternehmen sollten ihre Import-Export-Teams über die regulatorischen Änderungen informieren. Eine gezielte Schulung ist empfehlenswert.
Die Branche muss die neue Liste der Waren, die gegenüber Iran restriktiven Maßnahmen unterliegen, ab dem 1. April 2026 anwenden.
Quelle: Verordnung (EU) 2026/759, ABl. L vom 31.3.2026, EUR-Lex.
Zitierte Quellen
- EUR-Lex JO Législation - EUR-Lex JO Législation