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Die Verordnung vom 2. September 2026 genehmigt das Lastenheft für Côte de Nuits-Villages.
Eine Verordnung vom 2. September 2026 genehmigt das Lastenheft der geschützten Ursprungsbezeichnung „Côte de Nuits-Villages“ und hebt das Dekret Nr. 2011-1350 vom 24. Oktober 2011 auf.
Genehmigung des Lastenhefts
Eine Verordnung vom 2. September 2026 genehmigt das Lastenheft der geschützten Ursprungsbezeichnung „Côte de Nuits-Villages“ . Der im Journal officiel veröffentlichte Text bezeichnet die Entscheidung als Genehmigung des Lastenhefts der Ursprungsbezeichnung .
Die Verordnung nennt die geschützte Ursprungsbezeichnung mit der exakten Bezeichnung „Côte de Nuits-Villages“ . Ihre Regelungen betreffen das Lastenheft dieser Bezeichnung und nicht einen allgemeinen Rechtsakt über geschützte Ursprungsbezeichnungen . Die Quelle Légifrance stuft den Rechtsakt als „arrêté“ ein und datiert ihn auf den 2. September 2026 .
Der Text verweist auf die Veröffentlichung des Lastenhefts im Amtsblatt des Landwirtschaftsministeriums . Dieser Verweis erscheint in der auf Légifrance verfügbaren Darstellung der Verordnung . Das Amtsblatt des Landwirtschaftsministeriums ist damit das für das genehmigte Lastenheft genannte Veröffentlichungsmedium .
Die verfügbare Quelle benennt den Gegenstand der Verordnung, die betroffene Bezeichnung und den Verweis auf das Amtsblatt . Sie gibt in dem ausgewerteten Dokumentenauszug den Inhalt des Lastenhefts, auf das die Verordnung verweist, nicht wieder . Der Auszug enthält weder die technischen Bestimmungen des Lastenhefts noch etwaige Anlagen .
Die Darstellung des Textes unterscheidet zwischen der Verordnung und dem Lastenheft: Erstere genehmigt Letzteres, während dessen Veröffentlichung auf das Amtsblatt des Landwirtschaftsministeriums verweist . Légifrance nennt den Verweis auf diese Veröffentlichung ausdrücklich .
Die für diesen Abschnitt verfügbare Dokumentation enthält weder die Ausgabenummer des Amtsblatts noch den wiedergegebenen Text des Lastenhefts . Sie stellt in ihrem Auszug zudem weder eine konsolidierte Fassung noch eine technische Anlage zur Bezeichnung „Côte de Nuits-Villages“ bereit .
Die Verordnung hebt das Dekret Nr. 2011-1350 vom 24. Oktober 2011 über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung „Côte de Nuits-Villages“ auf . Die auf Légifrance veröffentlichte Bekanntmachung ordnet diese Aufhebung demselben Text zu wie die Genehmigung des Lastenhefts der geschützten Ursprungsbezeichnung mit dieser Bezeichnung .
Die von der Quelle übernommene Überschrift unterscheidet damit zwischen der vom Dekret von 2011 erfassten kontrollierten Ursprungsbezeichnung und der in der Verordnung genannten geschützten Ursprungsbezeichnung . Die Quelle gibt weder die Regelungen des Dekrets Nr. 2011-1350 noch etwaige Anlagen wieder . Sie enthält auch keine konsolidierte Fassung, welche die Bestimmungen des aufgehobenen Dekrets denjenigen des genehmigten Lastenhefts gegenüberstellt .
Im Amtsblatt genannte Veröffentlichung
Die Verordnung verweist auf die Veröffentlichung des Lastenhefts im Amtsblatt des Landwirtschaftsministeriums . Die im Dossier verfügbare Légifrance-Bekanntmachung erwähnt diesen Verweis, gibt das zugehörige Lastenheft jedoch nicht wieder .
Die Quelle des Dossiers gibt den technischen Inhalt des Lastenhefts nicht wieder . Sie erläutert weder die Erzeugungsbedingungen noch die geografischen Grenzen, Produktkategorien oder Kennzeichnungsvorschriften, die in diesem Dokument enthalten sein könnten . Sie enthält auch keine Liste der Anlagen, Tabellen, Karten oder technischen Dokumente, die gegebenenfalls im Amtsblatt veröffentlicht wurden .
Das Dossier enthält weder die Fundstelle der Ausgabe des Amtsblatts noch deren Datum der Online-Veröffentlichung oder die Dokumentenadresse des Lastenhefts . Es gibt auch keine Übergangsbestimmungen wieder, sofern solche im Zusammenhang mit der Aufhebung des Dekrets von 2011 oder der Genehmigung des neuen Dokuments bestehen .
Zum Stand des Dossiers belegt die verfügbare Quelle die Aufhebung des Dekrets Nr. 2011-1350 und den Verweis der Verordnung auf das Amtsblatt des Landwirtschaftsministeriums . Sie enthält nicht den vollständigen Text des genehmigten Lastenhefts .
Zitierte Quellen
- legifrance.gouv.fr - Un arrêté homologue le cahier des charges de l'AOP Côte de Nuits-Villages