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Die WTO hat den Bericht DS622 zu den Antidumpingzöllen der Union auf indonesische Fettsäuren veröffentlicht.
Die WTO hat am 8. Juli 2026 den Bericht DS622 zu den Antidumpingmaßnahmen der Union gegen Einfuhren von Fettsäuren aus Indonesien an die Mitglieder verteilt. Der Streit betrifft vor allem die Ermittlung des Normalwerts und den Verlauf der Untersuchung.
Der Bericht DS622 betrifft die Antidumpingmaßnahmen der Union
Die WTO führt den Streitfall auf ihrer Seite zu den Antidumpingmaßnahmen der Union gegen indonesische Fettsäuren unter der Nummer DS622 . Die Zusammenfassung des Sekretariats stellt klar, dass sich die Beschwerde Indonesiens gegen die endgültigen Antidumpingmaßnahmen richtet, die die Europäische Union auf Einfuhren von Fettsäuren mit Ursprung in Indonesien anwendet, gegen die Untersuchung, die zu ihrer Einführung führte, und gegen die Methode, mit der die Union in Antidumpinguntersuchungen den Normalwert anhand produktspezifischer Kosten und Gewinne nach Produktkontrollnummern konstruiert .
Nach der Streitfallseite hat das Panel seinen Bericht am 8. Juli 2026 an die Mitglieder verteilt . Die WTO weist darauf hin, dass die Zusammenfassung vom Sekretariat in eigener Verantwortung erstellt wurde und nur der allgemeinen Information dient .
Borderlex berichtet, dass das WTO-Panel den wesentlichen Teil der von Indonesien erhobenen Rügen gegen die von der Europäischen Kommission in der Untersuchung zu Fettsäureeinfuhren verwendete Dumpingberechnung zurückgewiesen hat .
Indonesien griff den Normalwert und die Untersuchung an.
Nach der Zusammenfassung des WTO-Sekretariats beantragte Indonesien am 7. Februar 2024 Konsultationen mit der Europäischen Union zu den Antidumpingmaßnahmen gegen indonesische Fettsäuren . Der Antrag betraf die endgültigen Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren von Fettsäuren mit Ursprung in Indonesien, die Untersuchung, die zu ihrer Einführung führte, und die Methode, mit der die Union in Antidumpinguntersuchungen den Normalwert konstruiert .
Die Seite des USTR beschreibt diese Methode als Konstruktion des Normalwerts auf der Grundlage von Kosten- und Gewinndaten, die den Product Control Numbers, kurz PCN, zugeordnet sind . Vor der WTO berief sich Indonesien insbesondere auf die Artikel 1, 2.2, 2.2.2, 2.4.1, 3.1, 3.4, 5.3, 5.4, 5.6, 5.8, 9.2 und 9.3 des Antidumping-Übereinkommens . Außerdem berief es sich auf die Artikel X:3(a) und VI des GATT 1994 .
In der Panelphase beantragte Indonesien nach der WTO-Zusammenfassung am 14. November 2024 die Einsetzung eines Panels, und das DSB setzte es am 18. Dezember 2024 ein . Das Panel wurde nach Einigung der Parteien am 11. April 2025 besetzt .
Die WTO-Zusammenfassung nennt eine Zurückweisung nach Artikel 5.6.
Die WTO-Zusammenfassung hält fest, dass der Streit die Beschwerde Indonesiens gegen die Antidumpingmaßnahmen betrifft, die die Europäische Union auf Einfuhren von Fettsäuren aus Indonesien anwendet . In seinen Feststellungen zum Rückzug des schriftlichen Antrags prüfte das Panel die Fortführung der Antidumpinguntersuchung durch die Europäische Kommission nach diesem Rückzug .
Nach dieser Zusammenfassung stellte das Panel fest, dass die Europäische Kommission insoweit nicht unvereinbar mit Artikel 5.6 des Antidumping-Übereinkommens gehandelt hat . Die Zusammenfassung erläutert, dass dieses Ergebnis auf der Reichweite beruht, die das Panel Artikel 5.6 beigemessen hat: Danach betrifft die Vorschrift nur die Einleitung einer Untersuchung und legt keine Regeln für den weiteren Verlauf der Untersuchung fest .
Borderlex überschreibt seinen Beitrag mit den Worten „L’OMC valide l’essentiel de la méthode de calcul antidumping de l’Union dans le dossier des acides gras“ . Der Auszug von Borderlex stellt den Bericht ebenfalls als Zurückweisung des wesentlichen Teils der von Indonesien gegen die von der Europäischen Kommission verwendete Methode zur Dumpingberechnung erhobenen Rügen dar .
Das Panel wurde im Dezember 2024 eingesetzt.
Die WTO ordnet die Panelphase des Streitfalls DS622 zeitlich nach dem Antrag Indonesiens vom 14. November 2024 auf Einsetzung eines Panels ein . Nach der Zusammenfassung des Sekretariats vertagte das Streitbeilegungsgremium die Einsetzung in seiner Sitzung vom 25. November 2024 und setzte das Panel dann in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2024 ein . Die WTO teilt mit, dass Australien, Brasilien, Kanada, China, Japan, die Russische Föderation, Singapur, die Türkiye, die Ukraine, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in dieser Sitzung ihre Rechte als Drittparteien vorbehalten haben .
Das Panel wurde nach Angaben der WTO am 11. April 2025 nach Einigung der Parteien besetzt . Die USTR-Seite zu dem Streit über Antidumpingmaßnahmen gegen Einfuhren von Fettsäuren aus Indonesien nennt die Nummer DS622, führt den Status des Verfahrens als „Pending“ und verweist auf die Streitfallseite der WTO . Der USTR gibt außerdem an, dass die Europäische Union Beklagte ist, und nennt das Antidumping-Übereinkommen sowie das GATT 1994 als Streitgegenstände .
Zitierte Quellen
- borderlex.net - L'OMC valide l'essentiel de la méthode de calcul antidumping de l'Union dans le dossier des acides gras
- ustr.gov - Anti-Dumping Measures on Imports of Fatty Acid from Indonesia | United States Trade Representative
- wto.org - WTO | dispute settlement - the disputes - DS622:European Union - Anti-Dumping Measures on Imports of Fatty Acid from Indonesia