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Seit dem 1. Mai 2026 weiten die USA ihre Kuba-Sanktionen auf ausländische Akteure in Schlüsselsektoren aus.
Seit dem 1. Mai 2026 erfassen US-Sanktionen gegen Kuba auch ausländische Akteure in Energie, Verteidigung, Finanzdiensten und Bergbau. Das erhöht die Risiken für Zollanmelder, Speditionen und Banken bei direkten oder indirekten Geschäften.
Ausländische Investoren in Kuba stehen vor einem Rückschlag. Am 1. Mai 2026 weitete die Trump-Administration den Anwendungsbereich der Sanktionen gegen Kuba mit der Executive Order 14404 auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) aus und führte ein Regime sogenannter Sekundärsanktionen ein, das für jeden ausländischen Marktteilnehmer in den kubanischen Sektoren Energie, Verteidigung, Finanzdienstleistungen und Bergbau gilt. Dieser neue Zuschnitt setzt sämtliche Zollanmelder, Speditionen und Finanzinstitute außerhalb der Vereinigten Staaten dem Risiko aus, vom US-Markt ausgeschlossen zu werden, wenn sie direkte oder indirekte Transaktionen mit erfassten Einheiten durchführen.
Ausweitung des Regimes und sektorale Reichweite
Die Executive Order 14404 vom 1. Mai 2026 dehnt die US-Beschränkungen auf Personenkategorien aus, die bislang nicht erfasst waren, und orientiert sich an Anti-Umgehungsmechanismen, wie sie bereits gegen Russland oder Iran gelten. "Jede ausländische Person, die in Kuba in den Sektoren Energie, Verteidigung, Bergbau, Finanzdienstleistungen oder Sicherheit tätig ist, muss mit Vermögenssperren und Beschränkungen beim Zugang zum US-Markt rechnen" (Steptoe Trade & Sanctions, 8. Mai 2026). Erfasst sind auch Stellen, die mit der Zentralbank Kubas oder mit jeder vom State Department benannten Einheit Geschäfte abwickeln. Keine Transaktion unter Beteiligung eines kubanischen Staatsunternehmens oder einer staatlichen Bank gilt als neutral. Die Bundesbehörde OFAC setzte bereits am 7. Mai den Militärkonzern GAESA auf die Liste, dessen Verbund 40 % der kubanischen Wirtschaft und geschätzte Vermögenswerte von 20 Mrd. USD umfasst, sowie das Joint Venture Moa Nickel SA (Steptoe und DW.com, 14. Mai 2026).
Rechtlicher Rahmen, Verknüpfung mit den CACR und OFAC-Guidance
Das neue Instrument ergänzt die historische CACR-Regelung (Cuban Assets Control Regulations, 31 CFR Part 515), den Helms-Burton Act von 1996 und frühere Executive Orders, insbesondere EO 14380 vom 29. Januar 2026 zu Erdölimporten. Konkret erlaubt die Maßnahme vom 1. Mai nun sogenannte Sekundärsanktionen gegen jedes ausländische Finanzinstitut, wenn es an einer "significant transaction" mit einer benannten Einheit beteiligt ist. Damit steigt das Risiko eines Ausschlusses aus dem Dollar-System oder einer Vermögenssperre (Paul Hastings LLP, 6. Mai 2026). Allerdings stellte OFAC mit der General License GL1 vom 7. Mai klar, dass für ausländische Akteure, die ihre Beziehungen zu GAESA gerade beenden, eine Schonfrist bis zum 5. Juni gilt. Nach den am 7. Mai veröffentlichten OFAC-FAQ entsteht das Risiko nur nach ausdrücklicher Feststellung, die bloße Tätigkeit in einem Sektor löst die Sanktion also nicht automatisch aus.
Liste (wichtigste Maßnahmen seit 2026):
- 29. Januar 2026: EO 14380 - Einführung einer Erdölblockade, Androhung von Zöllen gegen jede ausländische Lieferung
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- Mai 2026: EO 14404 - Ausweitung des Sekundärsanktionsregimes auf jeden nicht-US-amerikanischen Akteur in Schlüsselsektoren
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- Mai 2026: ausdrückliche Benennung von GAESA und Moa Nickel SA
Operative Auswirkungen und Reaktionen der Berufe im internationalen Handel
Die unmittelbare Wirkung trifft große Investoren und Finanznetzwerke, doch die Branche muss nun sämtliche Warenströme und verbundenen Kuba-Kunden neu bewerten. Das Beispiel des kanadischen Unternehmens Sherritt International Corp, des wichtigsten Bergbauinvestors, das nach der Benennung seines Joint Ventures durch das State Department alle Kuba-Aktivitäten einstellte, zeigt das Klima einer allgemeinen Übererfüllung von Compliance-Anforderungen (Cigar Aficionado, 15. Mai 2026). Auch spanische Hotelketten, die über GAESA auf der Insel tätig sind, etwa Meliá oder Iberostar, sehen ihr Rechtsrisiko nicht mehr nur sektorbezogen, sondern als volles Unternehmensrisiko. Für Zollanmelder und Speditionen werden die Einstufung von Geschäftspartnern, die Ursprungsdokumentation, die Finanzierungswege und die Nutzung wirtschaftlicher Zollverfahren kritisch, weil schon geringe Abweichungen zu einer Aussetzung von Geschäften im Dollar-Raum oder zu einer Aufnahme in die SDN List führen können. OFAC hat De-Risking- und Rückzugsoperationen faktisch nur für die Übergangsphase ausgenommen.
Zeitlich hat der US-Druck bereits mehrere kubanische Sektoren gelähmt, das Misstrauen lateinamerikanischer Partner verstärkt und eine teilweise Neuausrichtung der humanitären Hilfe ausgelöst. Eine von der US-Regierung bereitgestellte Hilfe von 100 Mio. USD verstärkt diesen Kurswechsel zusätzlich (DW.com, 14. Mai 2026).
Was die Branche beobachten sollte: Enforcement, Guidance und Ausnahmen
Das Risiko einer Ausweitung extraterritorialer Kontrollen bestätigen die aufeinanderfolgenden OFAC-Anweisungen. Außerhalb von Tätigkeiten, die von einer General License erfasst oder nach den CACR ausdrücklich geduldet sind, gibt es keine automatische Ausnahme. Die Branche rechnet deshalb mit einer raschen Verschärfung der Überwachung von Bankwegen und des Kundenscreenings mit Kuba-Bezug, auch bei Nicht-Dollar-Strömen.
Fast 40 % der kubanischen Wirtschaft fallen unter die Benennungen vom 7. Mai 2026 (Steptoe und Cigar Aficionado).
Quellen: Steptoe Trade & Sanctions, 8 mai 2026 · Cigar Aficionado, 15 mai 2026 · Paul Hastings, 6 mai 2026 · DW, 14 mai 2026.
Zitierte Quellen
- Steptoe Trade & Sanctions - Steptoe Trade & Sanctions