Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 35 (trifft nicht zu);
Erläuterungen zum HS zu Kapitel 4, Teil I, Ausnahmen, lit. e;
Erläuterungen zur KN zu den Unterposition 0404 9021 bis 0404 9089, letzter Absatz;
Erläuterungen zum HS zu Position 3501, Teil A, Ziffer 2;
Erläuterungen zur KN zu Unterposition 3501 9090;
Untersuchungsbefund der TUA, Zl. 3949/2008 vom 05.12.2008.