Pellets in Form von Sägespänen
- vermischt mit hellbraunem Pulver,
- behandelt mit einem pflanzlichen Auszug
Classification justification
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 1 zu Kap. 44 (trifft nicht zu);
Erläuterungen zum HS zu Kapitel 44, 6. Absatz;
Erläuterungen zum HS zu Position 4401;
Untersuchungsbefund der TUA, GZ.1743/2009 vom 07.07.2009.