Pellets in Form von Sägespänen
- bestehend aus hell- und dunkelbraunen Pelletbruchstücken,
- vermischt mit hellbraunem Pulver.
Classification justification
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 1 zu Kap. 44 (trifft nicht zu);
Erläuterungen zum HS zu Position 4401, Teil C;
Untersuchungsbefund der TUA, GZ.875/2010 vom 31.03.2010.