Hartkern für Geschoßspitzen, aus Vollhartmetall, mit einer Länge von ca. 20 mm und einem Durchmesser von ca. 8 mm.
Classification justification
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Erläuterungen zum HS zu Kapitel 93, Allgemeines, 2. Absatz;
Erläuterungen zum HS zu Pos. 9306, Buchstabe F).