Isolierte, chemisch einheitliche, organische Verbindung, Coffein, in Form eines weißen, feinen Pulvers.
Classification justification
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 1, lit. a zu Kapitel 29;
Erläuterungen zum HS zu Kapitel 29, Allgemeines, Teil A;
Erläuterungen zum HS zu Position 2939 und Teil C;
Untersuchungsbefund der TUA, Zl. 3159/2019 vom 29.11. 2019.