Isolierte, chemisch einheitliche, organische Verbindung und zwar Cannabidiol, ein anderes mehrwertiges Phenol, in Form eines gelbstichigen, feinen Pulvers.
Isolierte, chemisch einheitliche, organische Verbindung und zwar Cannabidiol, ein anderes mehrwertiges Phenol, in Form eines gelbstichigen, feinen Pulvers.
Isolierte, chemisch einheitliche, organische Verbindung und zwar Cannabidiol, ein anderes mehrwertiges Phenol, in Form eines gelbstichigen, feinen Pulvers.
Classification justification
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 2 zu Abschnitt VI (trifft nicht zu);
Anmerkung 1, lit. a zu Kapitel 29;
Erläuterungen zum HS zu Kapitel 29, Allgemeines,Teil A;
Erläuterungen zum HS zu Position 2907, sowie Teil C;
Untersuchungsbefund der TUA, Zl. 1829/2018 vom 14.11. 2018 (gilt analog).