Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Form von orangefarbigen, bis roten, getrockneten Blütenblättern; aufgemacht in Papiersäcken zu 20 kg.
Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Form von orangefarbigen, bis roten, getrockneten Blütenblättern; aufgemacht in Papiersäcken zu 20 kg.
Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Form von orangefarbigen, bis roten, getrockneten Blütenblättern; aufgemacht in Papiersäcken zu 20 kg.
Classification justification
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 1 zu Kapitel 14 (trifft nicht zu);
Erläuterungen zum HS zu Kapitel 14, Allgemeines, Ziffer 3;
Erläuterungen zum HS zu Position 1404, Buchstabe B, Ziffer 6;
Erläuterungen zur KN zu Unterposition 1404 9000;
Untersuchungsbefund der TUA, Zl. 1683/2024 vom 09.07.2024.