Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 1, lit. f zu Kapitel 11 (trifft nicht zu);
Erläuterungen zum HS zu Kapitel 11, Allgemeines, Punkt 2;
Erläuterungen zum HS zu Position 1108;
Untersuchungsbefund der TUA, Zl. 27/2026 vom 06.02.2026.