BTI DE10552/12-1
Description of goods
Bei der als "Griffstück (Teil einer Pistole)" bezeichneten Ware handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein geschmiedetes Teil aus Stahl (Länge x Höhe x Dicke etwa: 21,3 x 14,2 x 3,4 cm) in Form eines Rohlings zur Herstellung des Griffstücks für eine Pistole. Derartige Waren gehören als "Teile für Revolver und Pistolen der Position 9302" zur Codenummer 9305 10 00 00 0 des Zolltarifs.