BTI DE12757/15-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, etwa 10 - 15 mm große Korallen-Bruchstücke, die keine über die Position 0508 hinausgehende Bearbeitung erfahren haben. Die Korallenstücke sind in verschiedenen Einzelhandelsverpackungen abgepackt und sind zu Dekorationszwecken bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Korallen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet, andere als in den Codenummern 0508 0000 10 0 und 0508 0000 20 0 genannt.