BTI DE1391/17-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um extrahierte Zähne von Menschen. Die Zähne sind durch einen Reinigungsvorgang von z.B. Blut und Geweberesten befreit und haben darüber hinaus keine weiteren Be- oder Verarbeitungen erfahren. Für den Transport sind die Zähne in einer 0,5%igen Chloramin-T-Lösung eingelegt. Derartige Humanzähne werden in der Industrie (Zahnygiene/Kosmetik), der Forschung oder zu Ausbildungszwecken verwendet. Die Humanzähne werden unter Anwendung der AV 4 eingereiht, da eine Einreihung unter Anwendung der AV 1 bis AV 3 nicht möglich ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich daher um Elfenbein, da menschliche Zähne den Tierzähnen am ähnlichsten sind.