BTI DE14000/12-1
Description of goods
Teil eines Kühlers eines Kraftfahrzeugs, sog. Heizwasserleitung, Foto siehe Anlage, - nach technischer Zeichnung gefertigte, spezifisch den Einbauverhältnissen angepasste und durch Klammern und Schlauchstücke miteinander verbundene Aluminium-Rohre, - mit einer Gesamtlänge von ca. 150 cm und einem Rohrdurchmesser von jeweils ca. 8 mm, - dient laut Antrag im Kühlmittelkreislauf von Kraftfahrzeugen als Zulaufrohr für den Transport des erwärmten Kühlmittels vom Motor zum Kühler im Armaturenbrett; die Kühlung erfolgt durch die Abgabe der Wärme an die Luft des Fahrgastraums, der dadurch geheizt wird, - kein Teil einer Klimaanlage, somit keine Ware der Position 8415, - erkennbar zur ausschließlichen Verwendung im Kühlsystem von Kraftfahrzeugen bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Teil eines Kühlers (Heizwasserleitung), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"