BTI DE15150/13-1
Description of goods
Multimediazentrum für Kraftfahrzeuge - aus einer berührungsempfindlichen 6,1'' Flüssigkristallanzeige (Bildschirmdiagonale: 15,49 cm), DVD/CD-Player, Audio-/Videodecoder, Radio-Tuner einschließlich RDS-Decoder, Bluetooth Funksende-/empfangsmodul, GPS-Funknavigationsmodul in einem Einbaugehäuse mit Bedienelementen, SD-Speicherkartenschacht, Audio-, Video- und Systemanschlüssen (Abbildung siehe Anlage), - für eine Eingangsgleichspannung von 11 - 16 VDC, - für den Einbau in ein Kraftfahrzeug, - zur Anzeige von Bildern und Videos, zur Bild- und Tonwiedergabe von DVDs, CDs, SD-Speicherkarten und USB-Speichermedien, zum Empfang von Rundfunksignalen im UKW/MW/LW-Bereich und von Zusatzinformationen (RDS-Signale), zum Empfang der von Satelliten orts- und zeitgenau abgestrahlten Funksignale für die Positions- bestimmung und Navigation, zum Empfangen, Konvertieren und Senden von Funksignalen im Bluetooth-Standard für die Freisprechfunktion mit kompatiblen Mobiltelefonen - ohne charakterbestimmenden Bestandteil -, - zusammen mit Beipack (Montagematerial, GPS-Antenne, Kabel, Mikrofon, Bedienungs- anleitung und CD-ROM) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Multimediazentrum bestimmt den Charakter des Ganzen. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art, für mehrfarbiges Bild, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD), Farb-Videomonitor mit Flüssigkristallanzeige (LCD), mit einer Eingangsgleichstrom- spannung von 7 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 V und einer Bildschirmdiagonalen von 33,2 cm oder weniger, mit einem spezeill für den Einbau konzipierten Gehäuse, zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 94 geeignet (zusammengesetzte Ware aus Monitor, Videogerät, Telekommunikationsgerät, Funknavigationsgerät und Rundfunkempfangsgerät - ohne charakterbestimmenden Bestandteil - in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"