BTI DE1564/17-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrockneten, fein gemahlenen Zimt. Das Zimtpulver ist in einem bedruckten sog. Schlauchbeutel aus Kunststofffolie (Inhalt 50 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt gemahlen oder sonst zerkleinert".