BTI DE18310/09-1
Description of goods
Sog. Vogelfuttermischung, laut Antragsangaben bestehend aus 55 GHT Sonnenblumenkernen, 40 GHT Hirse und 5 GHT Weizen. Die überwiegend bis zu 2 cm langen, ungeschälten, schwarzen Sonnenblumenkerne der Position 1206, bei denen die Sonnenblumenkernschalen und der Inhalt etwa gleich lang und laut ergänzender Angabe ungeröstet sind, bestimmen gegenüber der Hirse (Position 1008) und dem Weizen (Position 1001), auf Grund des Umfangs den wesentlichen Charakter der Mischung. Die Ware wird laut Antragsangaben in Big-Bags zu 600 kg eingeführt.