BTI DE20924/11-1
Description of goods
Bei der vorliegenden, als "Filterpapier, nicht geklebt" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um einen etwa 13 cm breiten und etwa 52,7cm langen, rechteckigen Zuschnitt aus Papier aus ungebleichten Bastfasern (papiermäßig aufgeschlossen). Das Papier ist durch Walzenauftrag auf beiden Seiten mit Kunstharz imprägniert und auf der Oberfläche gelb gefärbt. Es ist leporelloartig gefaltet und mit sog. Platzhaltern geprägt und auf der Außenseite mit drei in regelmäßigen Abständen verlaufenden schwarzen Linien bedruckt, die lt. Angaben der Antragstellerin zur Wiedererkennbarkeit des Papiers dienen. Abbildung siehe Anlage. Der Zuschnitt wird als Filtermedium in verschiedenen Filtern (z.B. Öl- oder Krafstofffilter) verarbeitet. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, zugeschnitten, Filterpapier" zur Codenummer 4823 2000 00 des Integrierten Zolltarifs der Gemeinschaft (TARIC).