BTI DE21975/13-1
Description of goods
Angaben des Antragstellers: Salamini Combo, Weizengebäck mit Minisalami; Zutaten (Auszug): Schweinefleisch, Weizenmehl, Wasser... Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Aufmachung: Portionspackung aus Kunststoff-Aluminium-Verbundfolie. Kennzeichnung (Auszug): MarKo, Salamini Combo, 50 g, Weizengebäck mit Min-Salami (49 %). Äußere Beschaffenheit: Gegarte, feinkörnige Mettwurst im vollständig geschlossenen, gebräunten, gebackenen Brotteigmantel. Abmessungen ca.: 15,2 x 4 x 2 cm; Wurst: Kaliber ca. 1,5 cm, Länge ca. 11,5 cm. Nach dem Untersuchungsergebnis und den Angaben des Antragstellers liegt eine Lebensmittelzubereitung mit einem Anteil an gegarter Wurst von mehr als 20 % vor. Danach erfüllt der Wurstanteil der Ware zudem die in der Verordnung (EG) Nr. 903/08 der Kommission vom 17.09.2008 aufgeführten Bedingungen der MO-Warenlistennummer 1601 0099 9110 (hier: Gehalt an tierischem Protein mindestens 10 %; Kollagen-Protein-Verhältnis höchstens 0,30; Fremdwassergehalt höchstens 10 %; weder Fleisch noch Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel enthaltend.).