BTI DE508/16-1
Description of goods
Es handelt sich um einen Kabelkanal aus - lt. Antragsangaben - Polyvinylchlorid (PVC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 2000 x 75 x 18 mm große Ware besteht aus einer Bodenplatte mit Kabelführungen und Montagebohrungen sowie einer halbrunden, abnehmbaren Abdeckung. Sie wird üblicherweise an Wänden befestigt und dient der geordneten und sicheren Verlegung von elektrischen Leitungen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9010 00 genannt, Kabelkanäle für elektrische Leitungen" eingereiht.