BTI DE5920/12-1
Description of goods
Die konisch zulaufende, an beiden Seiten abgerundete, oben mit einer Aussparung versehene Schutzkappe aus Kunststoff (Angabe des Antragstellers) ist ca. 108 mm lang und zwischen 25 und 30 mm breit. Sie ist erkennbar für Minigolfschläger gestaltet und wird über den Schlägerkopf eines Minigolfschlägers gezogen. Damit sollen die Minigolfbahnen geschützt werden. Die Ware ist ein erkennbares Zubehör für einen Minigolfschläger. Sie wird als erkennbares Zubehör für Geräte und Ausrüstungsgegenstände für andere Sportarten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Form eines Zubehörs für einen Golfschlägers eingereiht.