BTI DE9497/12-1
Description of goods
Angaben des Antragstellers: Minisalami aus Rind- und Putenfleisch in einem Teigmantel. Die gereifte Minisalami (Rohwurst) wird im Teigmantel gebacken. Zur genauen Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Aufmachung: 7 Originalpackungen (bunt bedruckte Kunststoff-Aluminium-Verbundfolie) mit je 1 Stück. Kennzeichnung (Auszug): "molla® - acye®! sandvic, Weizengebäck mit Minisalami"; Identitätskennzeichen: DE TH-EV 1510 EG" Äußere Beschaffenheit: Feinkörnige, gegarte Minisalami umhüllt von einem gebräunten, gebackenen Teigmantel; Eigengewicht (Mittelwert): 70,1 g. Präparative Trennung (gerundete Mittelwerte): Anteil Wurst: 33 %, Teigmantel: 67 %. Nach den Untersuchungsergebnissen erfüllt die gegarte Wurst (Anteil in der Ware = 33 GHT) die Erstattungsvoraussetzungen der VO (EG) Nr. 903/08 für die MO-Warenlistennummer 1601 0099 9190: - Fleisch und/oder Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel enthaltend - Proteingehalt mindestens 8 GHT des Eigengewichts - Fremdwasserzusatz höchstens 23 GHT des Eigengewichts - Kollagen-Protein-Verhältnis höchstens 0,45 - Identitätskennzeichnung nach EG-Recht Hinweis: Bei Wurst enthaltenden zusammengesetzten Lebensmittelzubereitungen der Position 1601 wird die Erstattung nur auf das in diesen Zubereitungen enthaltene Eigengewicht an Würsten gewährt. Befund: Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse: andere als Rohwürste. Lebensmittelzubereitungen, mit einem Gehalt an Fleisch von mehr als 20 GHT, gehören in das Kapitel 16. Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut gehören zur Position 1601. Innerhalb dieser Position werden andere als Rohwürste in die Unterposition 1601 0099 (KN) eingereiht. Die Wurst erfüllt die Bedingungen der MO-Warenlistennummer 1601 0099 9190.