BTI DEBTI10313/25-1
Description of goods
Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einem sog. Haarreif; laut Antrag gemeinsam als Set für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen laut Antrag aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kleid: -- oberhalb der Taille mit einem Vorderteil aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben und einem Rückenteil aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- im Rockteil aus zwei abgestuften, gerafften und im Taillenbereich zusammengenähten Lagen: --- mit einer Außenlage aus netzartig durchbrochenen Gewirken (sog. Faschingstüll); am unteren Rand lediglich geschnitten, --- mit einer bis zu ca. 3 cm kürzeren Innenlage aus bedruckten Geweben; am unteren Rand durch Überwendlichnähte gesäumt, -- über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung aus Geweben, -- hinten mit einer kurzen Öffnung mit Klettverschluss, -- mit kurzen, sog. Puffärmeln aus den o. g. Geweben, die an den Ärmelenden gerüscht sind, -- im Bereich der Taille teilweise elastisch verengt und mit einem doppelt gearbeiteten, sog. "Taillengürtel" aus o. g. netzartig durchbrochenen Gewirken verziert, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck kann keinem der Flächenerzeugnisse (Gewirke/Gewebe) eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; das Kleid ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6104 und 6204) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - ist nicht bzw. nicht ausschließlich für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - sog. Haarreif: -- ca. 1 cm breiter und ca. 37,5 cm langer, mit einfarbigen Gewirken überzogener Reif aus augen- scheinlich Kunststoff, -- mit einem angenähten, stilisierten Hexenhut aus einem Zuschnitt aus augenscheinlich bedruck- tem Vliesstoff verziert, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das Kleid der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Kleid, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
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