BTI DEBTI10319/25-1
Description of goods
Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem sog. Schurz und einer Maske; laut Antrag gemeinsam als Set für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen laut Antrag aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kleid: -- in der Optik einer im Brustbereich aufgerissenen Kutte gearbeitet; aus verschiedenen ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken, -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 89 cm), am unteren Rand gezackt geschnitten und dadurch teilweise bis zu 7 cm kürzer gearbeitet, -- mit einer angesetzten Kapuze, -- im Brustbereich mit zwei gezackten Zuschnitten aus Geweben verziert, -- im Nackenbereich mit einer kurzen Öffnung mit Klettverschluss, -- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden gezackt geschnitten, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Kleid, somit kein Overall und keine Kombination, - sog. Schurz: -- in der Art einer Halbschürze gearbeitet; flachliegend mit den Abmessungen (L x B) von ca. 47 cm x 42 cm, -- aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben, am unteren Rand gezackt geschnitten, -- den vorderen Bereich des Unterkörpers bedeckend, von der Taille bis zum halben Ober- schenkel reichend, -- im Bereich der Taille mit einem angesetzten sog. Bundband aus augenscheinlich Vliesstoffen, das im Rücken mit einem Klettverschluss zu schließen und vorn mit einem stilisierten Schädel aus Vliesstoff verziert ist, - Maske: -- der Gesichtsform angepasst, einen "Schädel" (ohne Unterkiefer) darstellend, -- aus Kunststoff (laut Antrag Ethylenvinylacetat), geistertypisch bemalt, -- das Gesicht größtenteils bedeckend, mit zwei annähernd ovalen Aussparungen für die Augen, -- mit einem angenähten, elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Kleid den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Kleid, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
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