BTI DEBTI1299/24-17
Description of goods
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Vliesstoff, rechteckig zugeschnitten (lt. wissenschaftlichem Untersuchungsergebnis): -- genadelt und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigt, -- aus synthetischen Spinnfasern, -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 128 g, -- weder bestrichen noch überzogen, -- einlagig. Ein grüner Vlieszuschnitt ist zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, buntem Papier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, Watte, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-16, DEBTI-1299/24-18 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Das Vlies soll mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: Vlieszuschnitt) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g, weder bestrichen noch überzogen" eingereiht.