BTI DEBTI13603/26-1
Description of goods
Es handelt sich um einen Sediment-Probenehmer, i. W. bestehend aus einem stromlinienförmigen Gehäuse mit einem Entlüftungsrohr aus Aluminiumguss, austauschbaren Einlasstüllen aus einer Kupfer-Zinn-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Bronze) mit unterschiedlichen Durchmessern, einer abschraubbaren sog. Haltestange aus Stahl und einem Probebehälter aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von etwa 0,5 Liter. Der Probenehmer wird mit der "Stange" in ein fließendes oder stehendes Gewässer gehalten und abgesenkt, wodurch sich der Probebehälter mit Wasser/Sedimenten füllt, und anschließend aus dem Gewässer genommen. Der Durchmesser der jeweils verwendeten Einlasstülle bestimmt hierbei den maximalen Durchmesser der gesammelten Sedimentteilchen. Der Probenehmer einschließlich Probebehälter ist mit drei Einlasstüllen und einem Ersatzprobebehälter in einer speziell hergerichteten Tasche für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - In Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 b) handelt es sich um ein den Waren aus unedlen Metallen gleichgestelltes Erzeugnis. Innerhalb der unedlen Metalle herrscht Aluminium gewichtsmäßig vor. Eine Einreihung in eine Position des Kapitels 90 kommt nicht in Betracht, da das Erzeugnis selber keine Analysen durchführt. Auch eine Einreihung in das Kapitel 84 ist ausgeschlossen, weil die Ware über keine mechanischen Komponenten verfügt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7616 9910 91 genannte) Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9910 99.