BTI DEBTI13672/18-2
Description of goods
Zusammenstellung, sog. Karton Set B, bestehend aus teilweise bereits montierten Fahrradteilen (Laufrädern, Vorderradgabeln - starr oder gefedert -, Bremsscheibe, Kurbelgarnitur, Pedale, Sattel, Sattelstütze, Schnellspanner, Kette), Fotos siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, - Starrgabel: - - aus laut ergänzenden Angaben Aluminium gefertigt, - - mit Farbe versehen, eloxiert und/oder lackiert, - - mit einer Länge von ca. 68 cm, - - mit einem Gabelschaftrohr und zwei Gabelbeinen, - - an den beiden unteren Enden mit speziellen Aufnahmevorrichtungen ausgestattet, Fahrrädern, - Gefederte Gabel: - -aus laut ergänzenden Angaben Aluminium gefertigt, - - mit Farbe versehen, eloxiert und/oder lackiert, - - mit einem Gabelschaftrohr und zwei Standrohren, - - mit zwei mittels einer Brücke verbundenen Tauchrohren, - - an den beiden unteren Enden mit speziellen Aufnahmevorrichtungen ausgestattet, - dienen als Halterung zur Aufnahme des Vorderrades sowie der Bremse und sind am oberen Ende mittels des Steuersatzes drehbar im Steuerrohr des Fahrradrahmens gelagert, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Ursprung in China oder aus China versandt und in Mengen unter 300 Stück pro Monat, - - mit EUS - Bewilligung (Codierung/Schlüssel: N990) in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - aufgrund objektiver Beschaffenheitsmerkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung bei Fahrrädern bestimmt. "Teile für Fahrräder (Aluminium-Vorderradgabeln), mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in China oder aus China versandt und in Mengen unter 300 Stück pro Monat, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme (Codierung/Schlüssel: D019) und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code des Zolltarifs stehen unter Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
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