BTI DEBTI14578/19-1
Description of goods
Acerolasaftkonzentrat Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Gefrorenes Acerolasaftkonzentrat zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Wert der Ware mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Brixwert (gemäß Angabe): mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Saft aus anderen Früchten, anderer, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, anderer als Birnensaft, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat, mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr.