BTI DEBTI15432/21-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um Samen des Rosmarin, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen sind in bedruckten Tüten verpackt. Rosmarin (Rosmarinus officinalis) gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse, sondern als eine krautartige Pflanze, deren Kraut, Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen (KN) 1209 1000 bis 1209 9991 genannt.