BTI DEBTI1667/26-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen Büroartikel in Form eines Visitenkartenhalters aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 11 x 4 x 7 cm große Ware ist mit einem abgeschrägten Aufnahmefach für Visitenkarten versehen und in einer Klarsichtverpackung mit Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Kunststoffen, Büro- und Schulartikel" eingereiht.